Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BAG Urteil vom 14.06.1974 - 3 AZR 456/73

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (redaktionell)

1. Lohnsteuererstattungsansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis; sie sind durch die Vorschriften des Auftragsrechts konkretisiert, insbesondere durch BGB § 670.

2. Lohnsteuererstattungsansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer werden von der Ausschlußfrist des MTB 2 § 72 erfaßt. Die gegenteilige Rechtsprechung in BAG 1958-03-27 2 AZR 221/56 = BAGE 6, 52 (59) = AP Nr 5 zu § 670 BGB (zu 4 der Gründe) und 1958-03-27 2 AZR 367/57 = AP Nr 4 zu § 670 BGB (zu 4 der Gründe) wird aufgegeben.

3. Unterrichtet der Arbeitgeber den Personalrat davon, daß er gegen bestimmte Arbeitnehmer Lohnsteuererstattungsansprüche geltend machen werde, so ist das solange kein "Geltendmachen von Ansprüchen" im Sinne des MTB 2 § 72, wie der Personalrat nicht Vertreter oder Empfangsbote der betreffenden Arbeitnehmer ist.

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 12.07.1973; Aktenzeichen 4 Sa 284/73)

 

Fundstellen

Haufe-Index 438599

BAGE 26, 187-193 (LT1-3)

BAGE, 187

BB 1974, 1531

DB 1974, 2210

NJW 1975, 79

AP § 670 BGB (LT1-3), Nr 20

AR-Blattei, Ausschlußfristen Entsch 71

AR-Blattei, ES 350 Nr 71

DÖD 1975, 238-239

EzA § 72 MTB II, Nr 1

PersV 1975, 110-112 (LT1-3)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Die Arbeitgebermarke lebt von innen: Internes Employer Branding
Internes Employer Branding
Bild: Haufe Shop

Fördern Sie gezielt die Bindung und Identifikation Ihrer Mitarbeitenden. Das Buch zeigt, wie Sie eine starke emotionale Verbindung schaffen und sich zukunftssicher aufstellen können.


BAG 2 AZR 367/57
BAG 2 AZR 367/57

  Leitsatz (redaktionell) 1. Der Arbeitgeber, der vom Finanzamt wegen nicht einbehaltener Lohnsteuer seines Arbeitnehmers in Anspruch genommen wird, kann vom Arbeitnehmer volle Erstattung der für diesen bezahlten Steuern verlangen. 2. Die Fürsorgepflicht ...

4 Wochen testen


Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren