Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BAG Urteil vom 07.05.1980 - 5 AZR 593/78

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (redaktionell)

1. Orchestermusiker, die ständig zu Orchesterdiensten herangezogen werden, sind Arbeitnehmer (im Anschluß an BAG 1974-02-14 5 AZR 298/73 = BAGE 25, 505 = AP Nr 12 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

2. Mit diesen Orchestermusikern kann die Rundfunkanstalt im allgemeinen keine über ein Jahr hinausgehende Probezeit vereinbaren (im Anschluß an BAG 1978-03-15 5 AZR 831/76 = AP Nr 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

3. Ein immer wieder auftretender Bedarf an zusätzlichen Musikern (Vertretung fehlender Musiker, vorübergehende Besetzung vakanter Stellen, Erweiterung des Orchesters aus künstlerischen Gründen) kann jeweils für sich allein genommen die Befristung eines für den jeweiligen Zweck benötigten Aushilfsarbeitsverhältnisses rechtfertigen. "Daueraushilfen" sind als Zeitverträge nicht zulässig.

 

Orientierungssatz

Bestätigt durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1982-01-13 1 BvR 848/77 ua

 

Normenkette

BGB §§ 611, 620

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 28.04.1978; Aktenzeichen 19 Sa 580/77)

ArbG Köln (Entscheidung vom 28.06.1977; Aktenzeichen 4 Ca 1132/77)

 

Fundstellen

Haufe-Index 440323

ARST 1981, 3-3 (LT1-3)

BlStSozArbR 1981, 213-214 (T1-3)

USK 80124, (LT1, ST1)

AP § 611 BGB Abhängigkeit (LT1-3), Nr 36

AR-Blattei, ES 1030 Nr 26 (LT1-3)

AR-Blattei, Künstlerische Tätigkeit Entsch 26 (LT1-3)

UFITA 92, 248-253 (1982) (LT1-3)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Rechtssicher handeln: Die Kündigung
Die Kündigung
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch führt Sie Schritt für Schritt durch den Kündigungsprozess. Anhand konkreter Beispiele werden die zehn wichtigsten Kündigungsfälle erklärt. Rechtliche Tipps, Prüfschemata sowie Muster für Betriebsratsanhörungen und Kündigungsschreiben bieten Sicherheit und Arbeitserleichterung.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
Bürgerliches Gesetzbuch / § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

  (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.  (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren