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BAG Beschluss vom 25.03.1992 - 7 ABR 65/90

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Leitsatz (redaktionell)

Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb

BetrVG § 2 Abs 2, BetrVG § 17, BetrVG § 5 Abs 1, BetrVG § 5 Abs 3, BetrVG § 75 Abs 1, ArbGG § 52, ArbGG § 58 Abs 1, ArbGG § 64 Abs 7, ArbGG § 83 Abs 1, ArbGG § 87 Abs 2, ZPO § 139 Abs 1, ZPO § 286 Abs 1, ZPO § 355 Abs 1, ZPO § 357 Abs 1, ZPO § 397, ZPO § 415 Abs 1, ZPO § 422, ZPO § 423, GG Art 9 Abs 3, GG Art 103 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, GG Art 2 Abs 1, BNotO § 20 Abs 1

1.Eine Gewerkschaft ist dann im Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs angehört, der nicht zu den leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs 3 BetrVG zählt.

2 Die Gewerkschaft kann den erforderlichen Beweis auch durch mittelbare Beweismittel, zB durch notarielle Erklärungen führen, ohne den Namen ihres im Betrieb des Arbeitgebers beschäftigten Mitglieds zu nennen. Ob diese Beweisführung ausreicht, ist eine Frage der freien Beweiswürdigung. Die Tatsachengerichte müssen dem geringeren Beweiswert mittelbarer Beweismittel durch besonders sorgfältige Beweiswürdigung und Begründung ihrer Entscheidung Rechnung tragen.

3.Das frühere Verhalten eines Verfahrensbeteiligten kann sich auf Umfang und Inhalt seiner Mitwirkungspflicht nach § 83 Abs 1 Satz 2 ArbGG auswirken. Eine Verletzung der prozessualen Mitwirkungspflicht kann dazu führen, daß sich das erforderliche Beweismaß verringert.

 

Orientierungssatz

Die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluß des BAG vom 25. März 1992 ist nicht zur Entscheidung angenommen worden.

 

Verfahrensgang

LAG Nürnberg (Entscheidung vom 22.08.1990; Aktenzeichen 5 TaBV 41/89)

ArbG Nürnberg (Beschluss vom 06.06.1989; Aktenzeichen 8 BV 30/89 A)

 

Nachgehend

BVerfG (Entscheidung vom 21.03.1994; Aktenzeichen 1 BvR 1485/93)

 

Fundstellen

Haufe-Index 441021

BAGE 70, 85-103 (Leitsatz 1-3 und Gründe)

BAGE, 85

DB 1993, 95-97 (Leitsatz 1-3 und Gründe)

DStR 1993, 810-810 (Kurzwiedergabe)

NJW 1993, 612

NJW 1993, 612-615 (Leitsatz 1-3 und Gründe)

BuW 1993, 68 (Kurzwiedergabe)

EBE/BAG 1992, 184-188 (Leitsatz 1-3 und Gründe)

BetrR 1992, Nr 6, 143-147 (red. Leitsatz 1-2 und Gründe)

BetrVG, (2) (Leitsatz 1-3 und Gründe)

JR 1993, 220

JR 1993, 220 (red. Leitsatz)

MittBayNot 1993, 240-242 (Leitsatz und Gründe)

NZA 1993, 134

NZA 1993, 134-137 (Leitsatz 1-3 und Gründe)

RdA 1992, 399

SAE 1993, 302-308 (Leitsatz 1-3 und Gründe)

AP § 2 BetrVG 1972, Nr 4

AR-Blattei, ES 530.5 Nr 21 (Leitsatz 1-3 und Gründe)

ArbuR 1993, 88-91 (Leitsatz 1-3 und Gründe)

EzA § 2 BetrVG 1972, Nr 14 (Leitsatz 1-3 und Gründe)

MDR 1993, 358-359 (Leitsatz 1-3 und Gründe)

ZfPR 1993, 57 (Leitsatz)

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