Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BAG Beschluss vom 01.06.1976 - 1 ABR 99/74

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Betriebsrat kann die Ausübung der Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen einem besonderen Personalausschuß zur selbständigen Erledigung übertragen (Bestätigung von BAG 1975-08-04 2 AZR 266/74 = AP Nr 4 zu § 102 BetrVG 1972).

2. Es ist nicht erforderlich, daß auch ein Vertreter einer Liste, die im Betriebsrat eine Minderheit von Betriebsratsmitgliedern umfaßt, in einen derartigen Ausschuß entsandt wird.

3. Auch ein einzelnes Betriebsratsmitglied der Minderheitsliste kann im Beschlußverfahren die ordnungsgemäße Bildung eines Ausschusses des Betriebsrats nachprüfen lassen.

4. Im Falle der Einlegung der Rechtsbeschwerde beim Landesarbeitsgericht kann die Rechtsbeschwerdebegründung ebenfalls beim Landesarbeitsgericht (innerhalb der Frist von zwei Wochen nach Einlegung der Rechtsbeschwerde) eingehen.

 

Verfahrensgang

LAG Berlin (Entscheidung vom 09.08.1974; Aktenzeichen 3 TaBV 4/74)

ArbG Berlin (Entscheidung vom 29.03.1974; Aktenzeichen 8 BV 16/73)

 

Fundstellen

Haufe-Index 518962

ARST 1977, 1-2 (T1-4)

AP § 28 BetrVG 1972 (LT1-4), Nr 1

AR-Blattei, Betriebsverfassung X Entsch 38 (LT1-4)

AR-Blattei, ES 530.10 Nr 38 (LT1-4)

EzA § 28 BetrVG 1972, Nr 3 (LT1-4)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Personal Office Standard enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Kostenlose Checkliste: Kontaktmöglichkeiten zwischen Vertragsunterschrift und 1. Arbeitstag
Kontaktmöglichkeiten zwischen Vertrag und erstem Arbeitstag
Bild: Haufe Online Redaktion

Nach der Vertragsunterzeichnung dauert es oft Wochen oder Monate bis der neue Mitarbeiter die Stelle antritt. In dieser Phase ist es wichtig, dem neuen Mitarbeiter das Gefühl zu geben, dass er sich für das richtige Unternehmen entschieden hat.


BAG 2 AZR 266/74
BAG 2 AZR 266/74

Leitsatz (redaktionell) 1. Der Betriebsrat kann die Ausübung der Mitbestimmung bei Kündigung (BetrVerfG § 102) einem besonderen Ausschuß (Personalausschuß) zur selbständigen Erledigung übertragen. In diesem Fall ist der Vorsitzende des Ausschusses ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren