Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

ArbG Lübeck Beschluss vom 27.04.1983 - 5 Ca 564/83

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Orientierungssatz

1. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung (Az: 1 BvL 13/83) vorgelegt, ob § 14 Abs 1 Satz 1 MuSchG, der die Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber vorsieht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach Auffassung des vorlegenden Gerichts verstößt die angeführte Vorschrift gegen den Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG, da die Regelung zu einer Ungleichbehandlung von Arbeitgebern führt. Arbeitgeber mit einem höheren Anteil von Frauen unter ihren Arbeitnehmern müssen häufiger den Zuschuß zahlen als Arbeitgeber, die überwiegend Männer beschäftigen. Ferner sind Arbeitgeber, die überdurchschnittlich viele Frauen mit höherem Lohn beschäftigen, schlechter gestellt als Arbeitgeber mit überwiegend niedrig bezahlten Arbeitnehmerinnen, weil die Pflicht zur Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erst eintritt, wenn der Nettoverdienst 25 DM pro Kalendertag übersteigt.

2. Siehe dem hierauf ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3.7.1985 1 BvL 13/85 = NJW 1986, 422 zur Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art 100 Abs 1 GG.

 

Normenkette

GG Art. 100, 3 Abs. 1; MuSchG § 14 Abs. 1 S. 1 Fassung: 1969-04-18

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 03.07.1985; Aktenzeichen 1 BvL 13/83)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445520

ArbuR 1984, 53-53 (L)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
EStG-Kommentar Nr. 1 : Das Einkommensteuerrecht
Einkommensteuerrecht
Bild: Haufe Shop

Der Littmann online: Das meistgenutzte Standardwerk im Einkommensteuerrecht – jetzt topaktuell mit Kommentierungen zu §§ 1, 2a und 15 EStG. Urteile, Verwaltungserlasse und Gestaltungshinweise auf einen Blick. Für Steuerberatende, die keine Kompromisse machen. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen!


Grundgesetz / Art. 100 [Konkrete Normenkontrolle]
Grundgesetz / Art. 100 [Konkrete Normenkontrolle]

  (1) 1Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren