Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

ArbG Bocholt Urteil vom 14.09.2000 - 3 Ca 959/99

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 03.12.2002; Aktenzeichen 9 AZR 535/01)

LAG Hamm (Urteil vom 03.07.2001; Aktenzeichen 11 Sa 2021/00)

 

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 388,19 DM brutto nebst 4 % Zinsen auf 206,25 DM seit dem 31.01.1999 und auf DM 181,94 DM seit dem 31.08.1999 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 4/10 und die Beklagte zu 6/10.

4. Der Streitwert wird auf DM 631,48 DM festgesetzt.

5. Die Berufung wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Abrechnungsmodalitäten für Entgeltfortzahlung und Urlaubsentgelt.

Der am 19.01.1959 geborene Kläger ist seit dem 01.09.1984 bei der Beklagten als Operateur beschäftigt zu einem Entgelt von durchschnittlich 6.500,00 DM innerhalb der 36-Stunden-Woche. Auf das Arbeitsverhältnis finden die jeweils gültigen Tarifverträge für die chemische Industrie Anwendung. Gemäß § 9 II des Manteltarifvertrages bemisst sich die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall unabhängig von der jeweiligen gesetzlichen Regelung nach dem Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden tarifvertraglichen regelmäßigen oder davon abweichend vereinbarten Arbeitszeit zusteht, ohne Mehrarbeit und Mehrarbeitszuschläge. In § 12 III ist festgelegt, dass für Urlaub ein Entgelt zu zahlen ist in Höhe des Arbeitsverdienstes, den der Arbeitnehmer erhalten würde, wenn er gearbeitet hätte. In der Ziffer 2 ist normiert, dass sich die Bemessungsgrundlage einheitlich nach den Verhältnissen vor Antritt des ersten Teilurlaubs bemisst. In den Protokollnotizen, die nach Vereinbarung der Tarifvertragsparteien Bestandteil des Tarifvertrages sind, ist in Ziffer I 5 festgelegt „Bei der Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung können Entgeltbestandteile, die monatlich ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management
Bild: Haufe Shop

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


LAG Hamm 11 Sa 2021/00
LAG Hamm 11 Sa 2021/00

  Verfahrensgang ArbG Bocholt (Urteil vom 14.09.2000; Aktenzeichen 3 Ca 959/99)   Nachgehend BAG (Urteil vom 03.12.2002; Aktenzeichen 9 AZR 535/01)   Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 14.09.2000 verkündete Urteil ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren