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Zebragesellschaft

Jürgen K. Wittlinger
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Zusammenfassung

 
Begriff

Nicht nur der Begriff klingt zunächst exotisch. Auch die zutreffende steuerliche Behandlung einer sog. Zebragesellschaft gehört zu den nicht alltäglichen Aufgaben. So verwundert es nicht, dass viele Gesellschaften, die unter diesen Typus fallen, in der Praxis als solche nicht erkannt bzw. die zu treffenden Feststellungen in formeller Hinsicht unzulänglich umgesetzt werden.

Dieser Beitrag erläutert das erforderliche Basiswissen und zeigt die praktische Handhabung einer Zebragesellschaft in steuerrechtlicher Hinsicht auf. Besonderheiten gibt es insbesondere bei der Einkünfteermittlung bzw. der Qualifikation der Einkunftsart. Eine richtige Handhabung erfordert den Blick über die Grenzen der Zebragesellschaft hinaus auf die Ebene der Gesellschafter.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für die Zebragesellschaft gibt es keine eigenen gesetzlichen Grundlagen. Die Grundsätze einer Mitunternehmerschaft in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sind jedoch ebenso heranzuziehen, wie die Grundsätze für die Feststellung der Einkünfte in §§ 179, 180 Abs. 1 Nr. 2a AO.

1 Zebragesellschaft – was ist das?

1.1 Definition

Grundlage einer Zebragesellschaft ist zunächst eine nicht gewerblich tätige Personengesellschaft. Dies kann z. B. eine GbR sein, deren Betätigung sich auf eine Vermögensverwaltung, z. B. durch die Vermietung eines Wohngebäudes, erstreckt. Damit erzielt die GbR Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG; das Wohngebäude ist dem Privatvermögen zuzurechnen. Verwaltet die GbR Kapitalvermögen, erzielt sie daraus Einkünfte nach § 20 EStG. Denkbar, wenn auch seltener anzutreffen, sind zudem Einkünfte nach §§ 22, 23 EStG.

Die Besonderheit liegt nun darin, dass mindestens einer der GbR-Gesellschafter die Beteiligung an der GbR in seinem Betriebsvermögen ausweist, egal ob dies ein land- und forstwirtschaftlicher oder ge...

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