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Personengesellschaften: Steuerliche Behandlung

Jürgen K. Wittlinger
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Zusammenfassung

 
Überblick

Bei der Besteuerung der Personengesellschaften ist eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. So werden viele Personengesellschaften steuerlich als eine sog. Mitunternehmerschaft zu werten sein. Dies hat Auswirkungen auf den Umfang des Betriebsvermögens und damit auch auf die Ermittlung des steuerlichen Gewinns. Kernpunkte sind die sog. Sondervergütungen an die Mitunternehmer mit Auswirkung auf die Höhe der festzustellenden Einkünfte. Zudem kann die maßgebende Einkunftsart abweichend zu beurteilen sein.

Bei der Gewerbesteuer ist die Personengesellschaft selbst das Steuersubjekt und auch Schuldnerin der anfallenden Gewerbesteuer. Doch nicht alle Personengesellschaften unterliegen der Gewerbesteuer.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für Personengesellschaften gelten zunächst die allgemeinen Normen für die Ermittlung der Einkünfte bzw. des Gewinns. Ist eine Mitunternehmerschaft gegeben, ist zusätzlich § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu beachten. Der danach ermittelte steuerliche Gewinn stellt auch die Basis für die Berechnung des Gewerbeertrags nach § 7 GewStG dar.

Bei den Gesellschaftern ist deren Rechtsform entscheidend. Natürliche Personen unterliegen mit dem anteiligen Gewinn aus der Personengesellschaft der Einkommensteuer (§ 1 Abs. 1 EStG), für juristische Personen wird Körperschaftsteuer erhoben (§ 1 KStG). Seit 2022 ist außerdem die Option zur Körperschaftsteuer möglich (§ 1a KStG).

1 Grundlagen

Die einkommensteuerliche Behandlung einer Personengesellschaft ist grundsätzlich einheitlich. Die einzelnen Gesellschafter sind steuerlich Träger der Personengesellschaft und – abweichend vom Gesellschaftsrecht – auch gesamthänderisch von deren Gesellschaftsvermögen. Damit sind die erzielten Einkünfte nicht von der Gesellschaft selbst zu versteuern. Vielmehr werden die Einkünf...

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