Das Gesellschaftsrecht weist eine Dualität auf. Danach gliedern sich die Gesellschaftsformen in 2 Gruppen auf – die Personengesellschaften und die Kapitalgesellschaften.
Zu den Personengesellschaften gehören insbesondere:
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
- die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
- die Kommanditgesellschaft (KG bzw. GmbH & Co. KG),
- die Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- und die Stille Gesellschaft.
Dagegen sind die in der Praxis häufig anzutreffenden Rechtsformen einer GmbH, einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), einer Limited (Ltd.) oder einer Aktiengesellschaft (AG) der Gruppe der Kapitalgesellschaften zuzurechnen.
Diese Dualität der Gesellschaften setzt sich im Steuerrecht fort und zeigt sich insbesondere bei der unterschiedlichen Besteuerung mit Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer.
Umsatzsteuerrechtlich können handelsrechtliche Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) Unternehmer sein, sofern sie nach außen als eigenständiges "Gebilde" mit Einnahmeerzielungsabsicht nachhaltig in Erscheinung treten.