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Wasserstoffbetriebene Fahrzeuge: Aspekte der Arbeitssich ... / 2 Sicherheit in der Werkstatt

Dipl.-Ing. Andreas Terboven
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Fahrzeuge, die mit gasförmigem Wasserstoff betrieben werden, gelten als betriebsmäßig dicht. Sofern keine Beschädigung vorliegt, ist nicht damit zu rechnen, dass Wasserstoff aus dem System austritt. Fahrzeuge, die flüssigen Wasserstoff speichern und über ein sicheres "Boil-off-Management" verfügen (freigesetzter Wasserstoff wird entweder verdünnt oder reagiert mit einem Katalysator, sodass keine Gefahr mehr besteht), werden den Fahrzeugen mit gasförmigem Wasserstoff gleichgestellt. In beiden Fällen können diese Fahrzeuge in die Werkstatt fahren, ohne dass besondere Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Es darf jedoch keine Beschädigung des Wasserstoff-Systems vorliegen und das fahrzeugeigene System darf keine Leckage und somit einen möglichen Austritt von Wasserstoff anzeigen. Sofern eine Beschädigung des Wasserstoff-führenden Systems vorliegt, darf das Fahrzeug nicht in eine Werkstatt gefahren werden. Außerhalb der Werkstatt ist das Leitungssystem vom Tank zu trennen und zu entleeren. Ggf. ist neben den Leitungen auch der Tank zu entleeren. Das Ablassen des Wasserstoffs muss an einem geeigneten Platz, an dem keine Zündquellen auftreten, erfolgen. Die entsprechenden Angaben des Fahrzeugherstellers sind zu beachten.

Sofern nicht sicher zu bewerten ist, dass am Fahrzeug kein Wasserstoff austritt, müssen die Hohlräume am Fahrzeug, die ohne Demontagearbeiten erreichbar sind, mit einem Wasserstoff-Sensor überprüft werden. Als Hohlräume, in denen gemessen werden muss, gelten der Fahrzeug-Innenraum, der Motorraum, die Radkästen, der Kofferraum sowie Tankstutzen und Tankzuführung.

Im Folgenden werden einzelne, spezifische Sicherheitsaspekte näher beleuchtet.

2.1 Elektrostatische Aufladung

Ein Kraftfahrzeug hat ein Potenzialgefälle zu seiner Umgebung. Daher ist grundsätzlich eine elektrostatische Aufladung möglich, ...

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