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Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung

Dipl.-Ing. (FH) Petra Liebsch
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Zusammenfassung

 
Überblick

Tritte sind Aufstiege mit einer Standhöhe von max. 1 m. Wie Leitern sind sie zur Verrichtung von Arbeiten geringen Umfangs vorgesehen. In Abhängigkeit vom Einsatzort und den von einem Tritt aus durchzuführenden Arbeiten werden 4 klassische Trittbauarten beschrieben, wobei die Bedeutung des Trittes auch als Tritthocker (= Sitz) aufgezeigt wird. Die vom Trittbenutzer zu beachtenden Vorschriften und Normen sowie die Kennzeichnung des Trittes durch den Hersteller werden in diesem Beitrag ebenfalls dargestellt.

Tritte sind häufig hohen Beanspruchungen ausgesetzt, was – je nach Qualitätsniveau – zu frühzeitigem Versagen des Trittes führen kann. Genauso wie Leitern sind deshalb auch Tritte regelmäßig zu prüfen. Der Beitrag zeigt die wesentlichen Konstruktionsmerkmale der einzelnen Bauarten, Prüfvorgaben sowie normgerechte Prüfverfahren nach Instandsetzungen. Darüber hinaus sind Vorschläge für die vom Unternehmer durchzuführenden organisatorischen Maßnahmen zur Verhütung von Trittunfällen im Betrieb enthalten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdungen von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern"
  • DGUV-I 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"
  • EN 131 Teil 2 "Leitern; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung"
  • EN 14183 "Tritte"

1 Einsatzbereiche

Tritte zählen zu häufig verwendeten Aufstiegen auch im gewerblichen Bereich. Mit Blick auf ihre unterschiedlichen Einsatzgebiete bietet der Handel Tritte verschiedener Bauarten und Stabilitätsniveaus an. Tritte sind einfache Arbeitsmittel, die ohne großen Aufwand vom Benutzer sachgerecht gehandhabt werden können. Sie werden verwendet, wenn ohne großen materiellen und finanziellen Aufwand vorübergehend und für kurze Z...

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