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Toilettenräume / 4 Reinigung

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Toilettenräume müssen entsprechend der Häufigkeit der Nutzung gereinigt und bei Bedarf desinfiziert werden. Bei täglicher Nutzung muss täglich gereinigt werden. Dazu wird in der ASR A4.1 ausdrücklich ein "Reinigungsplan im Toilettenraum mit kontinuierlicher Abzeichnungspflicht durch das verantwortliche Reinigungspersonal" empfohlen.[1]

 
Achtung

Desinfektionsmaßnahmen nur gezielt

Der Hinweis auf Desinfektionsmaßnahmen in Toilettenräumen bezieht sich auf Arbeitsbereiche mit besonderen Gefährdungen (z. B. Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, Lebensmittelverarbeitung, Gesundheitswesen). Desinfektionsmaßnahmen sind dann im Einzelfall in Übereinstimmung mit den geltenden TRBA und TRGS in einem Hygieneplan festzulegen und sachgerecht umzusetzen. In "normalen" Toilettenräumen sollte eine übliche Raumpflege für hygienisch einwandfreie Verhältnisse völlig ausreichend und pauschale Desinfektionsmaßnahmen überflüssig und ggf. unnötig gesundheitsbelastend sein. Besonders bei der Flächendesinfektion von Toilettenbrillen durch die Benutzer stehen der Aufwand (durch Bereitstellen von Desinfektionsmitteln in allen Toilettenzellen) und das Risiko (Hautbelastung, besonders bei Allergikern, und Augenreizungen durch Spritzer bei der Anwendung) sachlich in keinem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen, da die in den Blick genommenen Infektionen nicht über Toilettenbrillen, sondern über mangelnde Händehygiene und damit über Türklinken und andere Kontaktflächen im Betrieb laufen. Wenn der Wunsch besteht, Möglichkeiten zur Desinfektion von Toilettenbrillen einzurichten, ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine psychisch motivierte Maßnahme handelt.

[1] Abschn. 5.1 Abs. 3 ASR A4.1.

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