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Stehleitern

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Stehleiter besteht aus 2 Schenkeln, die mit Gelenken klappbar miteinander verbunden sind. Dadurch ist sie frei im Raum aufstellbar. Schenkel, die über Stufen bzw. Sprossen betreten werden können, werden "Steigschenkel" genannt. Die Stufen bzw. Sprossen sind durch Bördelung, Nietung, Verschraubung oder Verschweißung fest mit 2 Holmen verbunden. Der Schenkel, der lediglich dem Abstützen des Steigschenkels dient, ist der "Stützschenkel". Auch dieser besteht aus zwei Holmen, die mit Profilen fachwerkartig miteinander verbunden sind.

Es gibt verschiedene Stehleiterbauarten, die auch höhenverstellbar und fahrbar ausgeführt sein können. Stehleitern werden bis zu einer Höhe von etwa 5 m hergestellt. Stehleitern dürfen nicht als Anlageleitern verwendet werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Anhang 1 BetrSichV Nr. 3.1 und 3.3
  • TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern"
  • DGUV-I 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten"
  • DIN EN 131 Teil 1 "Leitern; Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße"
  • DIN EN 131 Teil 2 "Leitern; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung"
  • DIN EN 131 Teil 3 "Leitern; Kennzeichnung und Gebrauchsanleitungen"
  • DIN EN 131 Teil 6 "Leitern: Teleskopleitern"

    DIN EN 131 Teil 7 "Leitern: Mobile Podestleitern"

  • ÖNORM Z1501 "Leitern; Beidseitig besteigbare Sprossenstehleiter für den besonderen beruflichen Gebrauch; Abmessungen, Anforderungen und Kennzeichnung"

1 Stehleitern mit Plattform und Haltevorrichtung

Stehleitern mit Plattform und Haltevorrichtung (s. Abb. 1) besitzen Stufen und werden bevorzugt dann eingesetzt, wenn eine gleichbleibende Arbeitshöhe vorhanden ist, z. B. an Regalen in Lagerbereichen.

Die Haltevorrichtung ist mind. 600 mm hoch; die Plattformgröße beträgt mind. 250 mm × 250 mm. Die Plattform dient bevorzugt als Standflä...

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