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Parkettleger (Professiogramm) / 1 Geltungsbereich

Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Rentzsch
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Folgende Aufgabenkomplexe fallen in den Zuständigkeitsbereich eines Parkettlegers:[1]

  • Verlegung, Restauration, Erhaltung und Pflege von Parkettfußböden verschiedenster Art in Wohnungen, Büroräumen, Schulen, Empfangs-, Sitzungs- und Festsälen,
  • Restauration antiker Parkettfußböden in historischen Gebäuden, Museen,
  • Verlegen eines Bodens aus Mehrschichtelementen (u. a. Laminatfußböden),
  • Verlegen elastischer und textiler Bodenbeläge,
  • Informieren und Beraten der Kunden zur jeweils günstigsten Materialauswahl sowie zur Gestaltung der zu verlegenden Fußböden,
  • Planen, Vermessen und Errechnen des Materialbedarfs,
  • Überprüfen und Reinigen, Spachteln des Untergrundes, Einbringen und Glätten des Estrichs,
  • Vorbereiten und Herstellen der erforderlichen Unterbodenkonstruktion (Holzspanplatten, Hölzer für Dielenunterbau),
  • Einbau von Schall-, Wärmedämmstoffen, Feuchtigkeitssperren.

Spezielle Tätigkeiten für die verschiedenen Arten von Bodenbelägen:

Verlegen von Parkett

  • Auswahl des geeigneten Klebstoffs,
  • Verlegen und Verkleben verschiedener Arten von Parkett (Mosaik-, Stab- oder Tafelparkett, Fertigparkettelemente, Pflaster, mehrschichtige Elemente),
  • ggf. Anfertigen von Parketteinzelteilen mit Holzbearbeitungsmaschinen,
  • Bearbeitung der Oberfläche durch Schleifen, Abziehen mit Schleifmaschine und Ziehklinge,
  • Versiegeln der Oberfläche durch Auftragen verschiedener Kunstharz-Versiegelungsmaterialien, Einölen, Wachsen,
  • Restaurierungs- und Reparaturarbeiten an Parkettböden (Auswechseln bzw. Nacharbeiten von Parkettelementen).

Verlegen von Holzdielen

  • Zuschnitt der gespundeten Dielenbretter mit mobilen handgeführten Kreissägen,
  • Auswahl der geeigneten Verbindungsmittel (Schrauben, Nägel),
  • ggf. Trocknung und Behandlung mit Holzschutzmitteln,
  • Verlegen und Oberflächenbehandlung der Dielung (Einölen, Wachse...

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