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Nachhaltigkeitskennzahlen: Zentrales Instrument für eine ... / 4.1 Nachhaltigkeitsziel im Bereich Klimawandel: "Treibhausgasneutralität bis 2050 erreichen"

Maren Hartmann, Flavia Kruck
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Für die Erreichung des Ziels wurden zwei mittelfristige Ziele definiert (jeweils bis 2023 im Vergleich zu 2020): "Reduktion der Scope 1 und 2 Emissionen um 90 %" und "Erhöhung des Anteils der Energie aus erneuerbaren Quellen um 20 %", welche mit folgenden KPIs gemessen werden sollen.

THG-Emissionen (Scope 1 und 2)

Die Kennzahl "THG-Emissionen (Scope 1 und 2)" berücksichtigt die Emissionen aller relevanten Treibhausgase (d. h. nebst CO2 auch Methan, Stickstoffmonoxid, usw.) aus den im GHG Protocol beschriebenen Scope 1 (direkte Emissionen der unternehmensinternen Aktivitäten) und Scope 2 (indirekte Emissionen der eingekauften Strommenge) und wird in Tonnen CO2-Äquivalent ausgewiesen (tCO2e). Die Kennzahl wird absolut betrachtet, d. h. nicht relativ zum Unternehmensumsatz oder Deckungsbeitrag, wie dies in der Praxis oftmals vorkommt und umstritten diskutiert wird. Wie eingangs erwähnt, sollen in Zukunft auch Kennzahlen auf Ebene des Impacts/Value of Impacts definiert werden: Ausbaustufe der definierten Output-Kennzahl sind die erwarteten gesellschaftliche Kosten der THG-Emissionen.

Während die Kennzahl "TGH-Emissionen (Scope 1 und 2)" für jedes Unternehmen relevant ist, welches sich Ziele zur Bekämpfung des Klimawandels gesetzt hat, sind die im Folgenden beschriebenen Kennzahlen geschäftsmodellspezifisch.

Installierte erneuerbare Kapazität

Die Input-Kennzahl "Installierte erneuerbare Kapazität" misst die Gesamtleistung aller stromerzeugenden Kraftwerke aus erneuerbaren Energien in Megawatt. Ausgewiesen und geplant soll die Kennzahl nach den unterschiedlichen Energieträgern Wind, Photovoltaik und Laufwasser werden. Mit der Erhöhung installierter erneuerbarer Kapazitäten wird die Grundvoraussetzung für einen höheren Stromanteil aus erneuerbaren Energien geschaffen, welche durch ...

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