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Maler und Lackierer (Professiogramm)

Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Rentzsch
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Zusammenfassung

 
Überblick

Maler und Lackierer sind zuständig für die Herstellung und Lagerung von Farben, Lacken, Klebstoffen und sonstigen flüssigen Beschichtungsstoffen, aber auch für deren Bereitstellung, Auftrag und Trocknung. Sie beraten die Kunden über die Farbauswahl, die Menge der Arbeitsstoffe, die erforderliche Arbeitszeit sowie über ggf. erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste. Zu ihren Aufgaben gehört das Vorbehandeln der zu bearbeitenden Oberflächen und Untergründe (z. B. aus diversen Putzen, Beton, Metall, Kunststoff und Holz) in Form von Abwaschen, Entfernen von Altanstrichen, Entrosten (z. B. mit Schleifmaschinen und Sandstrahlgeräten), Auftragen von Beschichtungen. Sie mischen Anstrichstoffe und tragen sie auf den Untergrund von Hand oder mithilfe von Geräten und Maschinen (z. B. Farbspritzgeräte) auf. In Gebäuden verlegen Maler und Lackierer aber auch Tapeten, Decken-, Wand- und Bodenbeläge. Sie führen Dämm-, Betonierungs- und Korrosionsschutzarbeiten aus. Schließlich unterstützen sie bei Restaurierungsarbeiten in denkmalgeschützten Gebäuden (z. B. in Kirchen, Gutshäusern). Fahrzeuglackierer übernehmen neben einigen o. g. Arbeiten auch Unterbodenschutz- und Hohlraumversiegelungsarbeiten sowie Fahrzeugbeschriftungen nach vorgegebenen Entwürfen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Chemikaliengesetz (ChemG)
  • Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • M...

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