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Maler- und Lackierarbeiten

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

In Deutschland sind etwa 200.000 Beschäftigte in ca. 40.000 Maler- und Lackierbetrieben tätig, es überwiegen kleine Unternehmen mit unter 7 Mitarbeitern.[1]

Das Berufsbild des Malers und Lackierers hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Während sich die Arbeit früher i. W. auf Streichen bzw. Lackieren von Oberflächen beschränkte, gehören inzwischen eine Fülle von Tätigkeiten und Verfahren zum beruflichen Alltag. In der Folge gehen Maler und Lackierer mit vielen verschiedenen Materialien, Hilfs- und Werkstoffen um. In Abhängigkeit von Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsplatz müssen Gefährdungen ermittelt und Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es sind v. a. folgende Vorschriften und Informationen zu berücksichtigen:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • TRGS 507: Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern
  • DGUV-I 209-014 "Lackieren und Beschichten"
  • DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln", insbesondere Kap. 2.28, 2.29, 2.36
  • DGUV-R 109-001 "Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium"
  • DGUV-R 209-088 "Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten"
  • Baustein-Merkheft "Maler und Lackierer"
[1] Quelle: BG Bau.

1 Unterschiedliche Tätigkeiten – viele Gefahren

Maler und Lackierer üben – über das bloße Aufbringen von Farben und Lacken hinaus – i. d. R. sehr unterschiedliche Tätigkeiten aus. Dazu gehören:

  • Oberflächen vorbehandeln, z. B. reinigen mit Chemikalien (z. B. organische Lösemittel), mit Hochdruckwasser bzw. -dampf oder Ultraschall sowie entfetten, schleifen, entrosten, strahlen usw.,
  • Beschichtungsstoffe zubereiten, v. a. lösen, verdünnen, mischen, erwärmen, umfüllen,
  • verschiedene Applikationsverfahren anwenden (Reihenfolge nach Einsatzhäufigkeit), z. B. Streichen oder Rollen von Hand sowie Spritzen, Spachteln, Tauchen und Fluten, Pulverlackieren,
  • erweiterte Aufgaben ausführen: Wände tapezieren, Wärmedämmung aufbringen, Korrosionsschutz, Industriefußbodenbeschichtung.

Im Berufsalltag gehen Beschäftigte so mit bis zu 7.000 verschiedenen Materialien, Hilfs- und Werkstoffen um, dazu gehören u. a. Lacke, Verdünner, Abbeizer sowie Epoxid- und Polyurethanharze.

 
Wichtig

Produkt-Code, GISCODE und Produktinformationen

Um Unternehmen die Arbeit zu erleichtern, werden in der Bauwirtschaft verwendete Produkte, u. a. auch Be- und Entschichtungsstoffe, vergleichbarer Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zu Gruppen zusammengefasst und vom Hersteller mit dem entsprechenden Produkt-Code bzw. GISCODE gekennzeichnet. Er findet sich auf Sicherheitsdatenblatt, technischem Merkblatt, Gebindeetikett usw. So tragen z. B. bestimmte wasserbasierte Beschichtungsstoffe (Farben und Lacke) den GISCODE BSW20, Epoxidharzdispersionen werden z. B. mit RE05 oder RE10 gekennzeichnet.

Anhand des Codes kann die entsprechende Produktinformation ausgewählt werden. Sie liefert u.  a. Informationen zu Gesundheitsgefahren, Ersatzprodukten, Grenzwerten und Schutzmaßnahmen.

2 Gefährdungen

Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten müssen vermieden bzw. verringert (§ 4 ArbSchG), die Umwelt muss geschützt werden. Mögliche Gefahren beim Malen und Lackieren sind v. a. Gesundheitsschäden sowie Brände und Explosionen. In Abhängigkeit von Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsplatz sind v. a. folgende Gefährdungen zu berücksichtigen:

2.1 Gesundheitsgefährdungen

  • Einatmen von Dämpfen (z. B. organische Lösungsmittel), Aerosolen (Overspray bei Spritzverfahren) oder Schwebstoffen (Stäube beim Schleifen, Pulverlack beim Beschichten) kann in Abhängigkeit von eingesetztem Produkt und angewendetem Verfahren zu Schwindel, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen oder Übelkeit führen. Auch Erbrechen, Nervenschäden, Leberschäden, Nierenschäden, Blutbildveränderungen, Herzrhythmusstörungen sind möglich.
  • Hautkontakt mit Farben und Lacken und darin enthaltenen Inhaltsstoffen kann zu Brennen oder Jucken führen. Ätzende oder entfettende Wirkungen sind ebenso möglich wie Sensibilisierung oder Allergien, die z. B. beim Umgang mit bestimmten Epoxid- und Polyurethanharzprodukten auftreten können.
  • Lärm beim Benutzen von Spritz- und Sprühgeräten oder beim Sauberblasen von Werkstücken mit Druckluft kann das Gehör schädigen.
  • Hand-Arm-Vibrationen beim Schleifen mit in der Hand gehaltenen oder handgeführten Maschinen können Durchblutungsstörungen, Nervenfunktionsstörungen, Muskelveränderungen sowie Knochen- und Gelenkschäden verursachen.
  • Arbeiten über Kopf, im Hocken, im Knien oder in Zwangshaltung können zu Beschwerden führen und sind daher zu vermeiden (Ergonomie).
 
Achtung

Abbeizer

Dichlormethanhaltige Abbeizmittel dürfen wegen ihrer gesundheitsgefährdenden Wirkung (Dichlormethan steht im Verdacht, Krebs zu erregen und reizt Augen, Atemwege und Haut) seit 2012 im gewerblichen Bereich nicht mehr verwendet werden.

2.2 Brand/Explosion

Gefährdungen sind v. a.:

  • Umgang mit gefährlichen, brennbaren Stoffen und Entstehen einer explosionsfähigen Atmosphäre, z. B. durch organische Lösungsmittel,
  • Staubbrände und Staubexplosionen beim Schleifen von Alum...

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