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Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile / 4.2.1 Grundlagen des Unternehmens (§ 289 Abs. 1 HGB und DRS 20.36 ff.)

Prof. Dr. Andreas Stute
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Rz. 18a

Die Basis der Berichterstattung zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gesellschaft, welche im Wirtschaftsbericht erfolgt, ist eine Darstellung des Geschäftsmodells des Unternehmens mit den wesentlichen Änderungen zur vergangenen Berichtsperiode. Entsprechend des DRS 20.36 ff. ist es daher notwendig, beispielsweise auf folgende Inhalte einzugehen: Organisatorische Struktur, etwaige Segmentbesonderheiten, die genutzten Standorte, angebotene Produkte und Dienstleistungen, Geschäftsprozesse, Absatzmärkte (z. B. Orte, Größe, Marktposition) sowie weitere externe Einflussfaktoren für das Geschäft des Unternehmens. Die Darstellung zum Geschäftsmodell des Unternehmens kann darüber hinaus optional um die Darstellung der durch das Unternehmen verfolgten Ziele sowie der Strategien zur Zielerreichung ergänzt werden.[1]

 

Rz. 18b

Ist ein Unternehmen kapitalmarktorientiert, wird durch den DSRC vorgegeben, ebenso auf das finanzielle Steuerungssystem einzugehen. Insbesondere soll den externen Adressaten des Unternehmens ein Einblick in die internen Steuerungsmechanismen des Unternehmens gewährt werden. Beispielsweise sind verwendete Kennzahlen, wie z. B. Rentabilitäts- oder Risikokennzahlen, darzustellen und zu erläutern.[2]

 

Rz. 18c

Der Berichtsteil der Grundlagen des Unternehmens ist entsprechend der Vorgaben des DRSC gesondert vom Wirtschaftsbericht darzustellen. Er bildet die Grundlage der gesamten weiteren Berichterstattung. Neben den aufgeführten Bestandteilen Geschäftsmodell des Unternehmens, Ziele und Strategien sowie Steuerungssystem, ist auch der Teil der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in diesen Berichtsteil integrierbar. Alternativ kann dieser aber auch gesondert dargestellt werden bzw. in einen Bereich der Berichterstattung zu Nachhaltigkeit einbezogen werden.[3]

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