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Kapitalgesellschaft: Liquidation

Stefan Schönwald
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Zusammenfassung

 
Überblick

Im Rahmen der Liquidation erfolgt die Schlussbesteuerung einer Kapitalgesellschaft. Andernfalls würden im Betriebsvermögen enthaltene stille Reserven unversteuert bleiben. Außerdem werden während des Liquidationsverfahrens erzielte Gewinne aus der begrenzten Fortführung des Unternehmens steuerlich erfasst.

Bis zum Abschluss der Liquidation bleibt die Kapitalgesellschaft unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Besonderheiten ergeben sich sowohl hinsichtlich des Gewinnermittlungszeitraums als auch hinsichtlich der Ermittlung des Liquidationsgewinns.

Der folgende Beitrag erläutert die handelsrechtlichen Grundlagen der Liquidation und stellt dann die steuerliche Behandlung bei der Kapitalgesellschaft und beim Anteilseigner dar.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 11 KStG stellt eine Sondervorschrift für die Liquidation einer Kapitalgesellschaft dar.

1 Allgemeines

Grundsätzlich wird eine Kapitalgesellschaft auf unbestimmte Zeit errichtet, jedoch kann sie aus gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglich festgelegten Gründen aufgelöst werden. Unter dem Begriff der Liquidation ist die Auflösung einer Kapitalgesellschaft und die anschließende Abwicklung zu verstehen. Mit der Auflösung, die i. d. R. von der Gesellschafterversammlung beschlossen wird, tritt die Kapitalgesellschaft in das Abwicklungsverfahren ein. Dies bedeutet, dass die werbende Tätigkeit der Gesellschaft eingestellt wird. Die laufenden Geschäfte werden beendet. Im Rahmen der Abwicklung sind nunmehr die Forderungen der Kapitalgesellschaft einzuziehen, die Gesellschaftsverbindlichkeiten zu erfüllen, das Vermögen zu versilbern und das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter zu verteilen. Nach der Auflösung der Kapitalgesellschaft besteht diese weiterhin fort, erst mit der Löschung im Handelsregister ist sie beendet.

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