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Jahreswechsel 2024/2025: Lohnsteuerliche Änderungen

Daniel Faltermann
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Zusammenfassung

 
Überblick

Durch die beschlossenen Gesetze (Wachstumschancengesetz, Jahressteuergesetz 2024, Gesetz zur Freistellung des Existenzminimums und Steuerfortentwicklungsgesetz) ergeben sich einige lohnsteuerliche Änderungen. Dazu gehören insbesondere die Erhöhung steuerlicher Freibeträge rückwirkend zum 1.1.2024, sowie diverse Einzelmaßnahmen, die u. a. eine erweiterte Steuerbefreiung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, Änderungen beim Lohnsteuerjahresausgleich und Pauschalierungsvorschriften bei der Lohnsteuer betreffen. Das noch Ende Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Steuerfortentwicklungsgesetz enthält die Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kindergelds ab dem 1.1.2025.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Zahlreiche Regelungen des Einkommensteuergesetzes werden rückwirkend zum 1.1.2024 und zum 1.1.2025 angepasst. Besonders hervorzuheben ist die Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für 2024 und 2025 gem. §§ 32 und 32a EStG. Des Weiteren präzisiert § 42b EStG den Jahresausgleich der Lohnsteuer. Darüber hinaus legt § 41 Abs. 1 Satz 4 EStG fest, wie das Qualifizierungsgeld im Lohnkonto aufzuzeichnen ist.

1 Änderung bei Tarif und Kindern

Im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 wurden rückwirkend für das Jahr 2024 der Grund- und Kinderfreibetrag angehoben. Dies führt für die Arbeitnehmer zum Ende des Jahres 2024 zu Entlastungen bei der Lohn- und Einkommensteuer. Zudem werden durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) die steuerlichen Freibeträge und das Kindergeld ab dem Jahr 2025 angehoben.[2]

[1]
[2] Der Bundestag hat das Steuerfortentwicklungsgesetz am 19.12.2024 verabschiedet (Bundesrat-Drucksache 637...

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