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Immissionsschutz

Dipl.-Ing. Martin Köhler
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Zusammenfassung

 
Begriff

Unter Immissionsschutz versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen, Lebewesen, Gegenstände und die Umwelt vor schädlichen Immissionen zu schützen. Immission kommt aus dem Lateinischen (immittere: hineinschicken, -senden). Im umweltrechtlichen Sinne werden unter Immissionen auf Menschen, Tiere, und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- oder sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche schädliche Umwelteinwirkungen verstanden (§ 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz). Immissionen wirken am Ende des Wirkungspfads. Schäden treten also an einer Einwirkungsstelle auf, nachdem Emissionen einen Pfad (Luft, Wasser, Boden, Mensch, Tier) zurück gelegt haben.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist das zentrale Gesetz zur Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung sowie für die Zulassung/Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen. Auf Grundlage des BImSchG sind zahlreiche Rechtsverordnungen (BImSchV) zur Durchführung des BImSchG erlassen worden. Über die grundsätzlichen Anforderungen des Gesetzes hinaus regeln diese Verordnungen Details, insbesondere hinsichtlich Anlagen und deren Betrieb, Produkten und Stoffen sowie bestimmter Immissionen. Den Stand der Technik geben u. a. die Technischen Anleitungen zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) und zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) als Allgemeine Verwaltungsvorschriften wieder. Im Rahmen der Richtlinie über Industrieemissionen der Europäischen Union (IED 2010/75/EU) werden Best Available Technique Reference Documents (BREFs) erstellt und in Deutschland als BVT-Merkblätter veröffentlicht. Zu den Merkblättern gehören BVT-Schlussfolgerungen, die als verbindliche Referenzdokumente für Genehmigungen dienen. Di...

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