Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Heimarbeit

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Begriff

Heimarbeit i. S. des Heimarbeitsgesetzes ist ein Sonderfall einer selbstständigen Tätigkeit von Personen, die nicht in einem Angestelltenverhältnis zum Betrieb stehen und in dessen Strukturen nicht eingebunden sind, aber wirtschaftlich von diesem vollständig abhängig sind. Durch den Rückgang der dafür typischen Industrie- und Gewerbezweige hat diese Form der Beschäftigung nur noch eine geringe Randbedeutung. Zwar könnten grundsätzlich auch moderne digital basierte Arbeitformen nach dem Heimarbeitsgesetz organisiert werden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer ziehen jedoch andere Organisationsmodelle den historisch gewachsenen und weitgehend überholten Strukturen des HAG vor.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) "ist ein Heimarbeiter ..., wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen ... im Auftrag von Gewerbetreibenden ... erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibenden überlässt." Wesentlich ist dabei der Gedanke, dass der Heimarbeiter zwar nicht angestellt beschäftigt ist und damit auch nicht der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt. Allerdings ist er wie ein "normaler" angestellt Beschäftigter auch abhängig von (i. d. R. auch nur) einem Gewerbetreibenden tätig. Das grenzt ihn von selbstständig Tätigen ab, die ihre Arbeitsleistung eigenständig und frei an unterschiedliche Auftraggeber bzw. Kunden vermarkten, und macht bestimmte Schutzmechanismen erforderlich, die im HAG ausgeführt sind.

Diese klassische Form der Heimarbeit ist aber nur in wenigen Randbereichen des Arbeitslebens noch von Bedeutung. Für moderne Formen des Arbeitens zu Hause etablieren sich zunehmend andere Beschäftigungsformen, die nicht dem HAG unterliegen, vor allem die Telearbeit angestellt Beschäftigter und das sog. Crowd working, die Erledigung bezahlter Kleinaufträge über Internetplattformen, das sich zur Zeit noch kaum geregelt im Rahmen der Selbstständigkeit abspielt.

1 Handarbeitsorientierte Heimarbeit

Die handarbeitsorientierte Heimarbeit war eine historisch gewachsene Erscheinung der frühen Industrialisierung, als der Bedarf an Waren und Zuliefererzeugnissen von den noch jungen Industrie- und Gewerbebranchen nicht in eigenen Strukturen komplett abgedeckt werden konnte. Zudem konnten die Arbeiter gerade in ländlichen Bereichen die jeweiligen Betriebe nicht täglich erreichen oder standen nur saisonal zur Verfügung.

In einem völlig gewandelten Arbeitsmarkt, in dem handarbeitsorientierte Massenproduktion weitgehend in Länder mit niedrigerem Lohnniveau ausgelagert wurde und qualitätsbezogene und logistische Anforderungen gestiegen sind, werden solche klassischen handwerklichen Heimarbeiten nur noch sehr selten vergeben, z. B. von hoch spezialisierten Nischenbetrieben z. B. aus der Feinmechanik oder dem Kunsthandwerk, dann aber meist innerhalb des eigenen Belegschaftsumfelds (z.  B. an Rentner oder Firmenangehörige in der Familienphase).

 
Wichtig

Heimarbeitsgesetz – ein (fast) ausgelaufenes Modell

Das Heimarbeitsgesetz (HAG) hatte Mitte des letzten Jahrhunderts eine zentrale Bedeutung darin, ausbeuterische und gesundheitsschädigende Arbeitsbedingungen für Heimarbeiter und deren Familien in bestimmten handarbeitsintensiven Industrie- und Gewerbezweigen zu unterbinden. Um die Rechte der in Heimarbeit Beschäftigten zu schützen, legte das Heimarbeitsgesetz neben Meldepflichten, Arbeitszeit- und Arbeitsschutz- sowie Kündigungsschutzbestimmungen v. a. Entgeltregelungen fest. Dazu gehörte auch eine bestimmte Organisationsstruktur, die Heimarbeitsausschüsse, die branchenspezifisch gebildet und paritätisch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt wurden. Sie legten unter Aufsicht der zuständigen Länderbehörden (Gewerbeaufsicht, Bezirksregierung usw.) Tarifregelungen fest und stellten die Umsetzung des Heimarbeitsgesetzes sicher.

2 Digitale Heimarbeit?

Da in nahezu allen Branchen der Anteil von kommunikations- und informationsbezogenen Tätigkeiten zugenommen hat, bietet es sich im Verbund mit leistungsfähigen Telekommunikationsstrukturen an, dass Arbeitnehmer auch von zu Hause oder einem anderen selbstgewählten Ort aus für ihren Arbeitgeber tätig werden können. Grundsätzlich könnten sie damit unter das HAG fallen. Tatsächlich ist das jedoch meistens nicht der Fall, auch wenn im Zusammenhang mit mobilem digitalen Arbeiten der Begriff "Heimarbeit" häufig verwendet wird. Folgende Arbeitssituationen sind typisch:

Ein angestellt Beschäftigter erledigt einen Teil seiner Arbeit nicht im Betrieb, sondern nach Absprache mit seinem Arbeitgeber von zu Hause aus. Die Gründe können vielfältig sein:

  • die Vermeidung von Fahrzeiten,
  • die Möglichkeit zu ungestörter Arbeit an einem bestimmten Projekt,
  • die sinnvolle Nutzung von "Restarbeitszeiten" nach Außendienstterminen,
  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • u. v. m.

Stattet der Arbeitgeber dazu den häuslichen Arbeitsplatz komplett aus und schließt eine vertragliche ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume
    136
  • Flammpunkt / 1 Unterschied zu Brennpunkt und Zündtemperatur
    65
  • Warum dürfen Druckgasflaschen nicht in Arbeitsräumen, Kellern, Garagen etc. gelagert werden?
    51
  • Die Verordnung über Arbeitsstätten / 3.4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume (Anhang 4.2)
    49
  • Unfallstatistik: Kennzahlen für mehr Sicherheit ermitteln / 3.8 Unfallhäufigkeit – Lost Time Injury Frequency (LTIF)
    44
  • Fahrlässigkeit / 2 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
    43
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 33 - 38 Fünfter Abschnitt Rettungswege, Treppen, Öffnungen, Umwehrungen
    43
  • Haftung des Unternehmers aus Organisationsverschulden be ... / 3 Rechtlicher Hintergrund
    40
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung / 3 Bauliche Hinweise, Kennzeichnung
    39
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung
    39
  • Arbeiten in Küchenbetrieben / 2.1.1 Raumabmessungen
    38
  • Betriebliche Notfallplanung / 4 Betrieblichen Notfallplan erstellen
    38
  • Ruhezeit, Ruhepausen
    38
  • Umgang mit psychisch auffälligen Mitarbeitern / 10 Arbeitsrechtliche Aspekte
    37
  • Verantwortung im Arbeitsschutz: Unternehmer und Führungs ... / 6 Pflichten der Führungskraft
    37
  • Warum darf in Flucht- und Rettungswegen kein Material gelagert werden?
    36
  • Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.1 Ärztliches (individuelles) Beschäftigungsverbot
    34
  • Mutterschutzrecht: Überblick / 5.2 Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverboten
    34
  • Erste Hilfe / 3.4.2.4 Abweichungen von der Schocklage
    28
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
    27
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Heimarbeit / Zusammenfassung
Heimarbeit / Zusammenfassung

 Begriff Heimarbeit i. S. des Heimarbeitsgesetzes ist ein Sonderfall einer selbstständigen Tätigkeit von Personen, die nicht in einem Angestelltenverhältnis zum Betrieb stehen und in dessen Strukturen nicht eingebunden sind, aber wirtschaftlich von diesem ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Arbeitsschutz Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren