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Handwerkzeuge

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Zusammenfassung

 
Begriff

Handwerkzeuge, wie Schraubendreher, Hammer, Zange und Säge, sind allen technologischen Entwicklungen zum Trotz aus den meisten Betrieben nicht ganz wegzudenken. Auch wenn die Nutzungsintensität nachgelassen hat und nur in wenigen Berufsbildern tatsächlich noch ein Großteil der Zeit mit nicht kraftbetriebenen Handwerkzeugen gearbeitet wird, sind Sicherheit und Ergonomie beim Umgang mit Handwerkzeugen ein relevantes Arbeitsschutzthema.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Handwerkzeuge sind Arbeitsmittel und fallen in den Geltungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daraus ergibt sich u. a., dass Handwerkzeuge

  • einer Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen sind (§ 3 BetrSichV),
  • in geeigneter Weise zu prüfen sind (§ 3 Abs. 6 BetrSichV),
  • für den Verwendungszweck geeignet und sicher sein müssen (§ 5 BetrSichV),
  • ergonomisch gestaltet sein müssen (§ 6 BetrSichV).

Viele praktische Hinweise zum sicheren Umgang mit Handwerkzeugen enthält die DGUV-I 209-001 "Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkzeugen".

1 Handarbeit – ein auslaufendes Geschäft?

In einigen überwiegend handwerklichen Berufen werden wesentliche Anteile der Arbeit immer noch mit Handwerkzeug verrichtet, z. B. in Zimmerei, Garten- und Landschaftsbau, Elektrohandwerk, einigen Gewerken des Bauhandwerks und verschiedenen Kunsthandwerken. Ansonsten hat die Mechanisierung und Automatisierung der Arbeitswelt dazu geführt, dass "Dauertätigkeiten" mit Handwerkzeug selten geworden sind. Wo immer möglich werden schon aus Gründen der Effektivitätssteigerung Handwerkzeuge durch (Hand-)Maschinen ersetzt:

  • Druckluft- oder Akkuschrauber statt Schraubendreher,
  • Band- und Kreissägen bzw. Trennschleifer statt Handsägen,
  • Bohrhammer statt Hammer und Meißel.

Dadurch hat die Intensität der Arbeit mit Handwerkzeugen in Handwerk und Industrie soweit abgenommen, ...

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