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Handgehaltene, körper- und kopfgetragene Bildschirmgeräte

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Zusammenfassung

 
Begriff

Unter handgehaltenen, körper- und kopfgetragenen Bildschirmgeräten werden nach ASR A6 "Bildschirmarbeit" Geräte verstanden, die in der Bewegung (im Laufen oder Stehen) verwendet werden, ohne dass sie auf Arbeitsflächen abgelegt werden. Konkret bezieht sich das zum Beispiel auf Tabletcomputer oder Handscanner in Handel und Logistik, auf Boniergeräte für Servicepersonal in der Gastronomie, auf Notebooks oder Tablets, die in Gurt- oder Bügelsysteme eingelegt und am Körper getragen werden, und auf Datenbrillen, die im Sichtfeld des Trägers digitale Informationen einblenden bzw. eine komplett virtuelle Arbeitsumgebung schaffen. Während handgetragene Bildschirmgeräte in vielen Branchen verbreitet sind, werden körper- und kopfgetragene Bildschirmgeräte in der Arbeitswelt aktuell nur selten eingesetzt. Die ASR A6 trägt hier dazu bei, dass der auf dem Gebiet der Datenlogistik zu erwartende Fortschritt nicht zu unzuträglichen Arbeitsbedingungen für Beschäftigte führt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Definitionen und Vorgaben zum sicheren und ergonomisch zuträglichen Umgang mit handgehaltenen, körper- und kopfgetragenen Bildschirmgeräten sind in der ASR A6 "Bildschirmarbeit" enthalten.

Für den Einsatz von Datenbrillen (bzw. von kopfgetragenen Bildschirmgeräten) hat die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM für die DGUV ein ausführliches Merkblatt veröffentlicht:

Fachbereich AKTUELL FBHM-118 Arbeitsschutzgerechter Einsatz von Datenbrillen - FAQs, Checklisten

1 Handgehaltene Bildschirmgeräte

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wird in vielen Bereichen der Arbeitswelt zunehmend mobil mit Bildschirmgeräten gearbeitet – bei weitem nicht nur in Büros und an Schreibtischen. Dabei kommen unterschiedliche Bildschirmgeräte, die mobil eingesetzt werden können, zum Einsatz.

Unter handgehaltenen Bild...

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