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GuV: Umstellung vom Gesamtkosten- auf das Umsatzkostenve ... / 2 Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren

Prof. Dr. Stefan Müller
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2.1 Grundlagen Handelsrecht

Das Gesamtkostenverfahren.[1] sieht eine Gliederung der Aufwendungen und Erträge nach Aufwands- und Ertragsarten vor. Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens erfolgt dagegen eine Gliederung der betrieblichen Aufwendungen nach Kostenbereichen. Analog zur Mindestgliederung der Bilanz geht es bei den GuV-Gliederungsschemata um die Sicherung eines Mindeststandards an Informationen über die Erfolgsentstehung im Unternehmen und damit letztlich um die Sicherung der Informationen im zwischenbetrieblichen Vergleich.[2] Sofern es einer klareren und übersichtlicheren Gestaltung dient, kann eine weitere Detaillierung (Hinzufügen von Posten wie auch Anpassung von Gliederung und Bezeichnung der Posten) der Gliederungsvorgaben vorgenommen werden[3] Eine Neigung zur Abweichung von der GuV-Gliederung kann in empirischen Untersuchungen jedoch regelmäßig nicht festgestellt werden.[4]

Die Aufgliederung der Aufwendungen und Erträge nach Aufwands- und Ertragsarten unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens vermittelt einen Eindruck über die Erfolgsquellen. Mithilfe dieser Darstellung werden Ertrags- und Aufwandsstruktur, Abhängig- und Anfälligkeiten sowie Besonderheiten im zeitlichen und im zwischenbetrieblichen Vergleich verdeutlicht. Anstelle der Gliederung nach Aufwands- und Ertragsarten kann die GuV bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses auch nach Kostenbereichen bzw. betrieblichen Funktionen gegliedert werden. Die Darstellung mittels Umsatzkostenverfahren ermöglicht einen Einblick in die innerbetriebliche Kostenstruktur. Da bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sowohl Materialaufwand als auch Personalaufwand nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert im Anhang anzugeben sind,[5] sind die Grundstrukturen der Kostenarten auch bei Anwendung des UKV weiter bekannt. Die Ermittlung des ...

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