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Gefahrgutklassen

Dipl.-Ing. Martin Köhler
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Zusammenfassung

 
Begriff

Gefährliche Güter sind entsprechend ihren Gefährlichkeitsmerkmalen in Gefahrgutklassen eingeteilt. Ein Gefahrgut kann mehreren Gefahrgutklassen angehören.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Einteilung der Gefahrgutklassen erfolgt durch die Vereinten Nationen und ist in den Model Regulations der UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods festgelegt. Die Gefahrgutklassen finden sich in den verkehrsträgerspezifischen, internationalen Abkommen über die Beförderung gefährlicher Güter wieder. So beinhaltet z. B. der Teil 2 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) die Regelungen zur Klassifizierung von Gefahrgütern. Das ADR wird durch § 1 Abs. 3 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in deutsches Recht übernommen.

1 Klasseneinteilung

In Tab. 1 sind die Gefahrgutklassen und die zugehörigen Gefahrzettel aufgeführt. Mit den Gefahrzetteln werden entsprechend den internationalen Übereinkommen die Versandstücke bzw. in Form von Großzetteln (Placards) die Beförderungseinheiten gekennzeichnet.

 
Klasse Stoffe Gefahrzettel

Klasse 1

Neben der Einteilung in 6 Unterklassen erfolgt eine Zuordnung in Verträglichkeitsgruppen (13 Gruppen, A-S)

Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff sowie pyrotechnische Sätze

Explosive Stoffe sind feste oder flüssige Stoffe (oder Stoffgemische), die durch chemische Reaktion Gase von solcher Temperatur, solchem Druck und so hoher Geschwindigkeit entwickeln können, dass in der Umgebung Zerstörungen entstehen können. Beispiele: Feuerwerkskörper, Munition, Zünder, Signalkörper.
 
Unterklasse 1.1 Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind.

* Angabe der Verträglichkeitsgruppe

** Angabe der Unterklasse
Unterklasse 1.2 Stoffe und Gegenstände, die die...

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