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"Frequently asked questions (FAQ)" – Verwaltungshandeln ... / IV. Rechtsfolgen der Einordnung: Selbstbindung der Verwaltung oder Vertrauensschutz durch FAQ

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Da FAQ keine Verwaltungsvorschriften sind und primär informatorischen Charakter besitzen, ist zu prüfen, ob sie dennoch eine rechtliche Bindungswirkung für den Steuerpflichtigen oder die Finanzverwaltung entfalten (hierzu unter 1.). Davon zu trennen ist die Frage, ob FAQ über den Grundsatz von Treu und Glauben im Einzelfall einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand zugunsten des Steuerpflichtigen begründen können (dazu unter 2.).

1. Keine rechtliche Bindungswirkung durch FAQ

FAQ adressieren in erster Linie Bürgerinnen und Bürger: Im Gegensatz zu klassischen Verwaltungsvorschriften, die als abstrakte Vorgaben einer vorgesetzten Behörde primär auf die Steuerung ihres nachgeordneten Bereichs und dessen Bediensteter abzielt, sind FAQ auf einen völlig anderen Adressatenkreis ausgerichtet. Während Verwaltungsvorschriften – selbst im Falle ihrer Veröffentlichung – in erster Linie Verwaltungsinterna bleiben (vgl. Wahl, Verwaltungsvorschriften: Die ungesicherte dritte Kategorie des Rechts, Festgabe 50 Jahre Bundesverwaltungsgericht, 571, 573), richten sich FAQ regelmäßig nach außen, insbesondere an Bürgerinnen und Bürger.

Keine Bindungswirkung gegenüber den Steuerpflichtigen: Daraus folgt jedoch keine unmittelbare Bindung der Steuerpflichtigen. Im Gegensatz zu Rechtsverordnungen mit Gesetzescharakter fehlt es FAQ an der für eine unmittelbare Bindungswirkung nach außen erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Sofern zudem aus dem Wortlaut der FAQ hervorgeht, dass ihnen keine Verbindlichkeit zukommen soll, scheidet eine unmittelbare Bindung – auch behördenintern – von vornherein aus (so auch Kaupp, NVwZ 2025, 286, 288).

Keine Selbstbindung der (Finanz-)Verwaltung: Ebenso wenig binden FAQ die (Finanz-)Verwaltung selbst. Das aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) hergeleitete Prinzip der Selbstbindung de...

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