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Förderprogramme des Landes Bremen / 5.6 Das Darlehen

Jörg Wilde
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500.000 EUR

Das Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen Kosten und ist auf 500.000 EUR je Vorhaben begrenzt. Kann eine besondere Förderwürdigkeit festgestellt werden, kann dieser Förderbetrag auch überschritten werden. Grundsätzlich muss ein Darlehen mindestens 50.000 EUR betragen. Werden aber die Bedingungen für den BAB-Mikrokredit nicht erfüllt, kann die Untergrenze auch erst bei 10.000 EUR beginnen. Die Sicherung erfolgt nach banküblichen Bedingungen.

20 Jahre

Die Darlehenslaufzeiten betragen 10 Jahre. Wird ein Neubau gefördert, so beträgt die Laufzeit maximal 20 Jahre. Je nach Laufzeit müssen bis zu 3 tilgungsfreie Jahre vereinbart werden. Der aktuelle Programmzinssatz ist auf der Webseite der BAB abzurufen.

100 %

Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Ab dem 12. Monat nach der Bewilligung wird auf nicht abgerufene Darlehensbeträge eine Bereitstellungsprovision i. H. v. 0,25 % pro Monat verlangt. Wer sein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist tilgen möchte, muss mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen.

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