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Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer

Rainer Hartmann
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Zusammenfassung

 
Überblick

Mit dem Begriff "Firmenwagen" wird die Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber umschrieben, das dem Arbeitnehmer kostenlos zur ständigen Nutzung zur Verfügung steht. Ebenso gebräuchlich sind die Bezeichnungen Geschäfts- bzw. Dienstwagen. Der Arbeitgeber kann die Kosten für das Fahrzeug in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen. Andererseits ist bei der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers der geldwerte Vorteil dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen, der in der unentgeltlichen Nutzung des Firmenwagens für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte besteht. Die Besteuerung des Firmenwagens, für die der Gesetzgeber alternativ die 1 %-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode zulässt, erfolgt also bereits während des Jahres im Lohnsteuerverfahren.

Die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Firmenfahrzeugs nach der Fahrtenbuchmethode kann im Einzelfall auch bei der Einkommensteuerveranlagung nach Ablauf des Jahres von Bedeutung sein, weil der Arbeitnehmer bei seiner Steuererklärung nicht an die vom Arbeitgeber für die Einbehaltung der Lohnsteuer gewählte Berechnungsmethode gebunden ist. Es ist also möglich, bei Erstellung der Einkommensteuererklärung z. B. von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode zu wechseln, falls sich hierdurch ein geringerer steuerpflichtiger Arbeitslohn ergibt. Dasselbe gilt für das Wahlrecht zwischen der 0,03 %-Monatspauschale und der 0,002 %-Tagespauschale für die tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte, wenn der Arbeitgeber die 1 %-Methode anwendet.

Die 1 %- und die Fahrtenbuchmethode stellen die Grundlage für die Firmenwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer dar. Sowohl bei der 1 %-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode berechnet sich ein zusätzlicher geldwer...

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