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Firmen-Pkw, Entnahme

Michael Winter
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Anschaffung mit oder ohne Vorsteuerabzug
  • Einbauten mit Vorsteuerabzug
  • Entnahmen mit oder ohne Umsatzsteuer

1 So kontieren Sie richtig

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position

Anlagenabgänge Sachanlagen

(Restbuchwert bei Buchgewinn)
2315 4855   sonstige betriebliche Erträge

Anlagenabgänge Sachanlagen

(Restbuchwert bei Buchverlust)
2310 6895   sonstige betriebliche Aufwendungen
Entnahme von Gegenständen ohne USt 8905 4605   sonstige betriebliche Erträge

So kontieren Sie richtig!

Wird der Firmenwagen aus dem Betriebsvermögen privat entnommen, muss danach unterschieden werden, ob durch die Entnahme insgesamt ein Buchgewinn oder ein Buchverlust entsteht.

Das hängt davon ab, ob der Buchwert höher oder niedriger ist als der Teilwert, der bei der Entnahme angesetzt werden muss. Bei einem Buchgewinn wird der Buchwert auf das Konto "Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)" 2315 (SKR 03) bzw. 4855 (SKR 04) gebucht.

Ergibt sich aus dem Entnahmevorgang ein Verlust wird das Konto "Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust)" 2310 (SKR 03) bzw. 6895 (SKR 04) verwendet.

Die Entnahme muss mit dem Teilwert[1] angesetzt werden, der auf das Konto "Entnahme von Gegenständen ohne USt" 8905 (SKR 03) bzw. 4605 (SKR 04) gebucht wird, wenn bei der Anschaffung kein Vorsteuerabzug möglich war.[2]

 

Buchungssatz:

Anlagenabgänge Sachanlagen

an PKW

 

Buchungssatz:

Privatentnahme

an Entnahme von Gegenständen ohne USt

[1] vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
[2] vgl. Umkehrschluss aus § 3 Abs. 1b S. 2 UStG

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abgang des Firmen-Pkw aus dem Anlagevermögen und Entnahme ohne Umsatzsteuer

Im Betriebsvermögen von Herrn Huber ist ein Firmen-Pkw mit einem Buchwert von 1 EUR ausgewiesen, den er vor einigen Jahren von einer Privatperson ohne Vorsteuerabzug gekauft hat. Herr Huber beabsichtigt, einen neuen Firmenwagen zu ...

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