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Evakuierungsübungen: Planung und Durchführung

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Zusammenfassung

 
Überblick

Wir hoffen alle, dass es nie passieren wird. Aber Brände, Explosionen und Unfälle mit Gefahrstoffen können plötzlich auftreten und uns jederzeit überraschen.

Damit Beschäftigte im Falle eines Brandes richtig reagieren, müssen gut geplante Übungen zur Evakuierung der Beschäftigten durchgeführt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gemäß § 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufstellen und in angemessenen Zeitabständen Übungen durchführen.

Außerdem relevant:

  • ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung"
  • ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"
  • DGUV-I 205-033 "Alarmierung und Evakuierung"

1 Begriffsbestimmungen

Zur begrifflichen Trennung ähnlicher Sachverhalte, die jedoch unterschiedliche einsatztaktische Maßnahmen erfordern, werden 2 unterschiedliche Ausdrücke verwendet: Räumung bzw. Evakuierung.

Räumung ist das schnelle In-Sicherheit-Bringen von Personen aus einem akut gefährdeten Bereich.

Bei der Räumung (vorsorgliche Maßnahme) ist die Gefährdung abzusehen, die möglichen Schäden sind in ihrem Ausmaß begrenzt und beeinträchtigen die medizinische Versorgung nicht langfristig. Ein Gebäude oder Gebäudeteil wird vorübergehend freigeräumt, die Wiederbelegung des Gebäudes ist abzusehen und die Funktionsfähigkeit ist in kurzer Zeit wieder möglich.

Für den Fall einer akuten Bedrohung werden die betroffenen Personen aus einem Bereich oder Gebäude zu einer Sammelstelle geführt. Flucht- und Rettungswege sowie Sammelstellen müssen im Vorfeld festgelegt, entsprechend gestaltet und gekennzeichnet werden. Der Rettungseinsatz der Feuerwehr und der betrieblichen Helfer ist vorzubereiten.

Evakuierung ist das längerfristige Verbringen von Personen aus einem gefährdeten oder zerstörten Bereich in einen intakten Bereich mit gleichwertiger Versorgun...

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