Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Erste Hilfe / 3.3.4.2 Atemstillstand

Steffen Pluntke
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Ist keine Atmung vorhanden, liegt ein Atemstillstand vor. Der Verletzte muss unverzüglich beatmet werden. Dabei hat der Ersthelfer die Wahl zwischen der Mund-zu-Nase-Beatmung oder der Mund-zu-Mund-Beatmung. In jedem Fall gilt: Die nicht benötigte Öffnung wird zugedrückt, um das Entweichen der Luft zu verhindern. So ist beispielsweise bei der Mund-zu-Mund-Beatmung die Nase zu verschließen.

 
Praxis-Beispiel

Atemspende

Am Beispiel der Mund-zu-Nase-Beatmung soll die Atemspende erläutert werden:

Zur effektiven Beatmung wird der Kopf mit beiden Händen leicht nackenwärts überstreckt. Eine Hand berührt dabei den Unterkiefer und verschließt gleichzeitig den Mund. Der Helfer atmet Frischluft ein und umschließt die Nase des Betroffenen. Nun pustet er seine Ausatemluft über die Nase des Betroffenen in dessen Lunge (Abb. 15).

Abb. 15: Durchführung der Atemspende

Die Atemspende wird 2 Mal durchgeführt. Nach jeder Beatmung dreht der Helfer seinen Kopf zur Seite, um neue Luft einzuatmen. Ob die Beatmung richtig erfolgte, kann der Helfer an der ausströmenden Luft hören und am sich absenkenden Brustkorb erkennen.

 
Praxis-Tipp

Fremdkörper entfernen

Sollte die eingeblasene Luft nicht auf Anhieb in die Lunge gelangen, muss der Hals-Rachen-Raum nach Fremdkörpern untersucht werden. Diese werden ggf. entfernt. Häufig führt aber auch eine Korrektur der Kopflage – also das erneute Überstrecken des Kopfes – zum gewünschten Erfolg.

Die Atemspende bzw. die Herzdruckmassage werden beendet, sobald wieder eine Atmung wahrnehmbar ist (zu sehen, zu hören, zu fühlen oder auf andere Weise feststellbar, wie z. B. Husten, Schlucken etc.). Ist die Eigenatmung wieder feststellbar, jedoch der Betroffene weiterhin bewusstlos, kommt die stabile Seitenlage zum Einsatz. Solange die Eigenatmung nicht wieder einsetzt, muss di...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • DGUV Information 204-008: Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / § 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / Anhang 4 (zu Anlage 2 Abschnitt 3) Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / Genehmigung
    0
  • Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und ... / 3. TEIL 3: TABELLE ZUR HARMONISIERTEN EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG [Bis 31.05.2017: TEIL 3: HARMONISIERTE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG – TABELLEN]
    0
  • Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und ... / 3.7.3. Einstufungskriterien für Gemische
    0
  • Handbuch zum Thema Ganzkörper-Vibration / KAPITEL 4 GESUNDHEITSÜBERWACHUNG
    0
  • Handbuch zum Thema Hand-Arm-Vibration / H.3 Wissenschaftliche Veröffentlichungen
    0
  • Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: Verfahren ... / 3.4.1 Widerstandsschweißen
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz
Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Risiken vermeiden: Unterweisungen im Arbeitsschutz
Unterweisungen im Arbeitsschutz
Bild: Haufe Shop

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zum Arbeitsschutz zu unterweisen. Das Buch vermittelt das nötige Know-how, erklärt die erfolgreiche Durchführung, stellt Methoden und Medien vor und erläutert praxisrelevante Details.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren