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Einweiser / 1.2 Maßnahmen

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, "dass sich Beschäftigte nicht im Gefahrenbereich selbstfahrender Arbeitsmittel aufhalten. Ist die Anwesenheit aus betrieblichen Gründen unvermeidlich, hat der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen, um Gefährdungen der Beschäftigten so gering wie möglich zu halten" (Anhang 1 Nr. 1.6 BetrSichV).

U. a. ist zu prüfen, ob Rückwärtsfahren vermieden werden kann, z. B. durch Verlegen von Anfahrtstrecken, Entfernen von Pollern, Einrichten von leicht zugänglichen Behälterstandplätzen für Abfälle, Berücksichtigen von ausreichenden Rangier- und Wendeflächen bei der Planung von Wohn- und Gewerbegebieten oder beim Einrichten von Baustellen.

Mögliche technische Maßnahmen sind z. B. Fahrerassistenzsysteme wie Kamera-Monitor-Systeme (KMS) mit Rückfahr- und Seitenkamera, Ultraschall-, Radar-, Infrarot- oder Lasersysteme. Sie unterstützen u. a. beim Abstandhalten, Einparken oder Spurhalten. KMS und Sensorsysteme können auch kombiniert werden.

 
Praxis-Tipp

Prämie möglich

Die BG Bau belohnt Betriebe, die sich über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinaus für den Arbeitsschutz engagieren. Es kann sich für Betriebe also lohnen, z. B. wegen eines Zuschusses für eine Rückfahrkamera für Baumaschinen oder Lkws anzufragen (www.bgbau.de).

Sind derartige technische Einrichtungen nicht vorhanden oder reichen sie nicht aus, um Sicherheit und Gesundheit Beschäftigter und ggf. Dritter zu gewährleisten, dann werden organisatorische Maßnahmen erforderlich, z. B.

  • der Einsatz eines Einweisers,
  • betriebliche Regeln festlegen, z. B. Höchstgeschwindigkeiten,
  • Aufenthaltsverbote im Gefahrenbereich, z. B. beim Be- und Entladen von Lkws.

Zu den personenbezogenen Maßnahmen gehört u. a. das Tragen von Warnkleidung, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt.

 
Praxis-Beispiel

Typische Gefährdungen...

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