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Biologischer Grenzwert (BGW)

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

Der Biologische Grenzwert ist der Grenzwert für die toxikologisch-arbeitsmedizinisch abgeleitete Konzentration eines Stoffs, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischen Material, bis zu dem i. Allg. die Gesundheit eines Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird. Die Grenzwerte zeigen die tatsächliche Beanspruchung des Einzelnen durch Gefahrstoffe an. Sie werden im Harn oder Blut (Vollblut, Erythrozytenfraktion, Plasma, Serum) im Rahmen spezieller arbeitsmedizinischer Vorsorge ermittelt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend gelten § 2 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS 903 "Biologische Grenzwerte (BGW)".

1 Gesundheitsbasierte Grenzwerte

Die früheren BAT-Werte wurden mit der Gefahrstoffverordnung vom 23.12.2004 durch den Biologischen Grenzwert (BGW) abgelöst und der europäischen Sprachregelung angepasst. Alle Grenzwerte im Gefahrstoffrecht sind damit gesundheitsbasiert.

2 Bezugssystem

Beim Festlegen der Grenzwerte wird – wie beim Arbeitsplatzgrenzwert – i. d. R. von einer Exposition von max. 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche ausgegangen. Die Grenzwerte gelten i. d. R. für Einzelstoffe.

Mit Ausnahme von akut toxischen Stoffen ist der BGW nicht mehr als Höchstwert für gesunde Einzelpersonen definiert, sondern folgt dem sog. "Mittelwertskonzept", d. h. die mittlere Konzentration des untersuchten Parameters bei mehreren Untersuchungen einer Person darf den BGW nicht überschreiten.

Die Biologischen Grenzwerte werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe gem. § 20 GefStoffV vorgeschlagen und regelmäßig überprüft. Die TRGS (Technische Regeln Gefahrstoffe) werden mit der Zeit auf die neuen Begriffe umgestellt. Bis dahin können die BAT-Werte (z. B. in der TRGS 903) weiterhin als Richtschnur genutzt werden.

 
Hinweis

Arbeitsmedizinische Regel beachten

Die AMR...

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