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Betriebssicherheitsverordnung: Kommentar

Dipl.-Phys. Hartmut Karsten
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Zusammenfassung

 
Überblick

Die Betriebssicherheitsverordnung 2015 bringt zahlreiche Veränderungen gegenüber der alten Verordnung von 2002, andere Dinge bleiben gleich. Dieser Beitrag vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der neuen Verordnung und gibt Hinweise für die Umsetzung in die Praxis.

1 Der Weg zur Betriebssicherheitsverordnung 2015

1.1 Überblick über die Rechtsetzungsverfahren zur Geräte- und Anlagensicherheit

Die Vorschriften zum betrieblichen Arbeitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln sind seit Jahrzehnten in europäischen Richtlinien und nationalen Verordnungen, die diese umsetzen, geregelt. Für die Benutzung von Arbeitsmitteln war dies die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung vom 11.3.1997, die die Richtlinie 89/655/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit in deutsches Recht umsetzte. Die europäische Arbeitsmittelrichtlinie wurde zwischenzeitlich in einer kodifizierten Fassung unter der Nummer 2009/104/EG veröffentlicht.

Für besonders gefährliche Anlagen, wie Dampfkessel, Druckbehälter oder Aufzüge, gibt es in Deutschland seit Langem spezielle Vorschriften, z. B. die Dampfkesselverordnung, die Druckbehälterverordnung oder die Aufzugsverordnung. Zunächst beruhten diese Vorschriften auf § 24 Gewerbeordnung. Die Vorschriften des § 24 wurden am 10.1.1996 inhaltsgleich in das damalige Gerätesicherheitsgesetz überführt, das Sicherheitsanforderungen an technische Geräte enthielt. Da die genannten Verordnungen sowohl Vorschriften zur Beschaffenheit der betreffenden Anlagen wie zu deren Betrieb enthielten, mussten sie im Rahmen der Schaffung des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes auf reine Betriebsvorschriften reduziert werden.

Rechtsgrundlage für die Vorschriften zum Inverkehrbringen von technischen Geräten war seit dem 1.5.2004 das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, das am 1.12.2011 ins Produ...

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