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Betriebsrevisionen durch Gewerbeaufsichtsämter: Rechtsla ... / 2 Die wichtigsten Fakten im Kompaktüberlick

Dr. Joerg Hensiek
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Als staatliche Behörde kümmert sich die Gewerbeaufsicht um die rechtmäßige und komplette Umsetzung aller geltenden Gesetze zum Arbeitsschutz.

Duales System: In Deutschland gibt es ein duales System seitens des Arbeitsschutzes. Einerseits werden von den Gewerbeaufsichtsämtern bzw. Ämtern für Arbeitsschutz und andererseits von den Berufsgenossenschaften hoheitliche Aufgaben im Arbeitsschutz übernommen. In den letzten Jahrzehnten hat es immer wieder Initiativen gegeben, diese doppelte Aufgabenwahrnehmung in nur einer Behörde zu bündeln. Dies scheiterte aber bisher an organisatorisch-strukturellen und finanziellen Gründen.

Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie: Als Alternative wurde 2008 die "Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie" (GDA) ins Leben gerufen, die mit der "Nationalen Arbeitsschutzkonferenz" auch eine zuständige Institution besitzt. Die GDA vollzieht gemeinsame Aktionen von beiden Institutionen, Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften, um in einigen wenigen Bereichen Doppelprüfungen zu vermeiden. Bestehende Vereinbarungen zum Datenaustausch sind bis heute nur zum Teil wirksam. Trotz dieses neuen Kooperationsansatzes werden die Betriebsinspektionen weiterhin in den meisten Fällen von Ämtern und Berufsgenossenschaften getrennt wahrgenommen.

Verantwortung der Bundesländer: Die Verantwortung für die Gewerbeaufsicht liegt auf Ebene der Bundesländer und hier gab es deshalb seit dem Anfang der Gewerbeaufsicht schon immer kleinere Unterschiede in der Art und Weise der Durchführung. Diese Unterschiede haben sich seit den neunziger Jahren weiter vergrößert. Gründe hierfür sind einerseits die formalrechtlichen Änderungen durch die Integration bzw. das Aufgehen in größere Verwaltungen (Ministerien, Regierungsbezirke etc.) sowie andererseits die unterschiedli...

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