Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Betriebliche Altersversorgung: Praxisprobleme bei der Au ... / 3. Auslagerung im Rahmen eines Kombinationsmodells

Dipl.-Finw. (FH) Holm Geiermann
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

3.1 Allgemeines

Die Übertragungen von Direktzusagen auf einen Pensionsfonds bzw. eine Unterstützungskasse[1] sind isoliert betrachtet keine steueroptimalen Auslagerungsmodelle. Beim Pensionsfonds liegt das insbesondere daran, dass die Versorgungsanwartschaften der Aktiven nicht vollständig lohnsteuerfrei im Rahmen des § 3 Nr. 66 EStG übertragen werden können. Es können nur die bereits erdienten Teile der Anwartschaft übertragen werden. Der future-service kann dagegen nicht im Rahmen des § 3 Nr. 66 EStG lohnsteuerfrei ausgelagert werden. Er kann lediglich innerhalb der engen Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG (höchstens 8 % bzw. bis 31.12.2017 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung) jährlich laufend ohne Steuerbelastung für den Gesellschafter-Geschäftsführer aufgebaut werden. Diese Steuerbefreiungsvorschrift erweist sich damit eher als eine "Auslagerungsbremse".

Bei der Auslagerung der Direktzusage auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse gibt es dagegen immer wieder dann Schwierigkeiten, wenn künftige Versorgungsverpflichtungen von Leistungsanwärtern gegen einen Einmalbetrag ausgelagert werden sollen. In diesem Fall versperrt die Vorschrift des § 4d Abs. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG den Betriebsausgabenabzug beim Trägerunternehmen (Arbeitgeber) für den Einmalbetrag, weil hier nur laufende und der Höhe nach gleichbleibende oder steigende Prämien zum Betriebsausgabenabzug zugelassen werden. Damit ist auch das Auslagerungsmodell Unterstützungskasse mit einem erheblichen Makel belastet.

[1] S. gesonderten Abschnitt.

3.2 Auslagerung der Direktzusage im Rahmen eines Kombinationsmodells im Detail

3.2.1 Ausgangsfall

In der Praxis wird versucht, die guten Ansätze der Auslagerungsmodelle Unterstützungskasse und Pensionsfonds zu einem Kombinationsmodell zu verbinden. Dieses Modell wird nachfolgend im Hinblick auf die Auslagerung der Direktzusage eines beherrsche...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Steuer Check-up 2026 / 2.11.2 Verlängerung der Beteiligungskette
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
    Jahresabschluss
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


    Betriebliche Altersversorgung: Praxisprobleme bei der Auslagerung von Pensionszusagen ohne rechtliche Enthaftung des arbeitgebenden Unternehmens
    Betriebliche Altersversorgung: Praxisprobleme bei der Auslagerung von Pensionszusagen ohne rechtliche Enthaftung des arbeitgebenden Unternehmens

    Zusammenfassung Überblick Die Bilanzberührung von Pensionsverpflichtungen entwickelt sich in den Unternehmen in den letzten Jahren immer mehr zu einem zentralen Thema der steuerlichen Beratung. Sowohl bei großen DAX-Unternehmen als auch im Mittelstand und ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren