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Betriebliche Altersversorgung: Praxisprobleme bei der Au ... / 1.2 Auslagerung der Direktzusage auf einen Pensionsfonds im Einzelnen

Dipl.-Finw. (FH) Holm Geiermann
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1.2.1 Ausgangsfall

Der Auslagerung liegt vielfach der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

 

Grundfall

A ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der B-GmbH. Diese hat ihm eine Pension auf das 65. Lebensjahr zugesagt. A trägt sich schon seit langem mit dem Gedanken, seine Gesellschaftsanteile zu veräußern. Bislang ist ihm das jedoch nicht zu dem von ihm erwarteten Kaufpreis gelungen. Der Grund hierfür liegt in der Versorgungszusage, die ihm die B-GmbH erteilt hat. Aufgrund der Zusage ist in der Bilanz zum 31.12. eine unter Beachtung der Vorschrift des § 6a EStG gebildete Pensionsrückstellung ausgewiesen. Im folgenden Jahr möchte die GmbH die Pensionsrückstellung auslagern und auf den Pensionsfonds X übertragen. Der Fonds übernimmt die Versorgungsanwartschaften gegen Zahlung eines Betrags, der über dem in der Bilanz ausgewiesenen Ansatz für die Pensionsrückstellung liegt.

Der Arbeitgeber stellt einen Antrag nach § 4e Abs. 3 EStG auf Verteilung der Betriebsausgaben.

1.2.2 Lösungsansatz unter arbeitsrechtlichen Aspekten

Um den Verkauf der Gesellschaftsanteile günstiger zu gestalten, bietet sich in o. g. Situation die Auslagerung der Versorgungszusage auf den Pensionsfonds an. In diesem Zusammenhang ist aber zunächst klärungsbedürftig, ob die Auslagerung für die hier in Rede stehende GmbH als Arbeitgeberin Schuld befreiend ist. Die Frage der Schuld befreienden Auslagerung ist im Wesentlichen eine Frage, ob die Regelungen des BetrAVG auf den betroffenen Arbeitnehmer Anwendung finden oder nicht.

Soweit der Arbeitnehmer dem Schutzbereich des BetrAVG unterliegt, führt die Auslagerung der Versorgungsverpflichtung rechtlich nicht zu einer Schuldbefreiung für den Arbeitgeber. Insoweit bleibt die Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer aufgrund der gegebenen Versorgungszusage auch nach dem Wechsel des Durchführungswegs bestehen[1]

Der Arbeit...

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