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Berufsunfähigkeit

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

Versicherte sind berufsunfähig, wenn der bisherige versicherungspflichtige Beruf wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann (Deutsche Rentenversicherung). Berufsunfähigkeit ist eine Form der Erwerbsminderung und – im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit, die vorübergehend ist – i. Allg. eine dauernde Beeinträchtigung.

Ist Berufsunfähigkeit die Folge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit, erhält der Betroffene Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung und Unfallversicherung können kombiniert werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend ist SGB VI "Gesetzliche Rentenversicherung".

1 Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung

Der Begriff "Erwerbsunfähigkeit" wurde durch "Erwerbsminderung" ersetzt. Die deutsche Rentenversicherung unterscheidet Renten wegen

  • teilweiser Erwerbsminderung,
  • teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (bis 2001: Berufsunfähigkeitsrente),
  • voller Erwerbsminderung.

Für Renten wegen Erwerbsminderung gilt:

  • Sie werden unabhängig vom Alter gewährt, allerdings längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Rentenalter),
  • sie werden nur auf Antrag ausgezahlt,
  • sie sind grundsätzlich auf längstens 3 Jahre befristet und können verlängert werden.

Ob eine Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung vorliegt, wird durch einen Arzt i. d. R. im Rahmen eines medizinischen Gutachtens festgestellt.

2 Ursachen der Berufsunfähigkeit

Nur in ca. 8 % der Fälle ist Berufsunfähigkeit eine Folge von Unfällen. Hauptursachen sind – in der Reihenfolge ihrer Häufigkeit – v. a.

  • psychische Erkrankungen,
  • Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes,
  • Neubildung von Tumoren (Krebs),
  • Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems.

Bei Männern und Frauen sind Unterschiede im Hinblick auf die Ursachen für Berufsunfähigkeit zu beobachte...

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