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Baustellenordnung

Dipl.-Ing. Andreas Voigt
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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Baustellenordnung ist ein Instrument, das Bauherren, Bauleitungen oder Bauunternehmen unterstützen soll, Regelungen zum Verhalten und zur abgestimmten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit der auf Baustellen Tätigen aufzustellen und zu vereinbaren.

Auf Baustellen Tätige können u. a. Beschäftigte diverser Bauunternehmen, Dienstleister und Lieferanten sein. Auch Vertreter des Bauherrn, Aufsichtsdienste und Baustellenbesucher sind Personen, die sich auf Baustellen aufhalten können. Es empfiehlt sich, diese in die Regelungen der Baustellenordnung einzubeziehen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

1 Hausordnung für die Baustelle

Die Baustellenordnung ist kein rechtlich verbindliches Konstrukt, vielmehr eine Vereinbarung zur Ordnung der Baustelle. Sie enthält auf das konkrete Bauvorhaben bezogene Regelungen des Miteinanders, die verbindlich in Verträgen, Leistungsbeschreibungen und im Planungsprozess fixiert sind, sollte aber keine zusätzlichen Pflichten beinhalten. Die Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen eingehalten, die Möglichkeit zur Kenntnisnahme gegeben sein. Oft wird sie als "Hausordnung für die Baustelle" bezeichnet.

Eine fixe Vorgabe für die Inhalte einer Baustellenordnung gibt es nicht. Vielmehr können darin die Dinge geregelt werden, die für regelwürdig angesehen werden und für das geordnete Zusammenwirken sinnvoll erscheinen.

Die Regelungen können folgende Themenfelder betreffen:

  • Arbeitsschutz,
  • Umweltschutz,
  • Verkehrssicherung,
  • Koordination und Zusammenarbeit...

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