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Barrierefreie Gestaltung von Bussen

Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Rentzsch
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Zusammenfassung

 
Überblick

Ein Bus ist ein auf Straßen verkehrendes Kraftfahrzeug, das häufig zur Beförderung von Personen im Personennah- oder Personenfernverkehr dient. Im Unterschied zum mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Kraftomnibus existieren auch elektrisch, vorzugsweise mit Batterie angetriebene Busse auf unseren Straßen. Einen Sonderfall stellt der Oberleitungs- bzw. Trolleybus dar, der an eine Fahrleitung und somit ähnlich der Straßenbahn an eine feste Infrastruktur gebunden ist. Entsprechend dem Verwendungszweck gibt es unterschiedliche Bauformen, wie Niederflurbusse mit stehend angeordneten Motoren, Doppeldeckerbusse, Gelenkbusse u. a., die entweder als Linienbusse für den Stadt- und Regionalverkehr des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder als Reisebusse – teilweise mit Toilette, Liegesitzen oder Barbereich ausgestattet – im Überland- bzw. Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden. In jedem Fall ist entsprechend PBefG eine gesonderte Zulassung erforderlich. Parallel zu dieser Differenzierung des Busverkehrs gilt auch hier entsprechend BGG das Prinzip der Barrierefreiheit, d. h. alle Personen mit körperlichen, sensorischen und kognitiven Einschränkungen sowie ältere Menschen, Familien mit Kinderwagen und Gepäck, aber auch Schwangere sollten die Möglichkeit haben, den Bus an Haltestellen zu erreichen, einzusteigen, bequem zu reisen und ihn am gewünschten Zielort wieder zu verlassen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 24 und 27
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
  • Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfra...

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