Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
Die TRBS 3121enthält neben den technischen Alarmierungen auch organisatorische Maßnahmen. Jeder Arbeitnehmer ist über die Gefährdung und die Schutzmaßnahmen des Eingeschlossenseins zu unterweisen. Darüber hinaus ist ein Notfallplan aufzustellen (Anhang 1 Nummer 4.1 BetrSichV und 3.6 TRBS 3121). Der Notfallplan muss mindestens enthalten:
- Standort der Aufzugsanlage;
- verantwortlicher Arbeitgeber;
- Personen, die Zugang zu allen Einrichtungen der Anlage haben;
- Personen, die eine Befreiung Eingeschlossener vornehmen können;
- Kontaktdaten der Personen, die Erste Hilfe leisten können (zum Beispiel Notarzt oder Feuerwehr);
- Angaben zum voraussichtlichen Beginn einer Befreiung;
- Notbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage.
Gibt es keinen Notdienst, dann ist der Notfallplan in der Nähe der Aufzugsanlage anzubringen.
Die Notbefreiungsanleitung und die zur Befreiung Eingeschlossener notwendigen Einrichtungen sind vor Inbetriebnahme in unmittelbarer Nähe der Anlage bereitzustellen.
Die Hilfeleistenden sind regelmäßig zu unterweisen und es hat regelmäßige Übungen für Hilfeleistende zu geben. Es ist aber auch möglich, dass außerbetriebliche Hilfskräfte genutzt werden können (Feuerwehr, Rettungsdienste).
Im Fahrkorb der Aufzugsanlage ist ein Zweiwege-Kommunikationssystem installiert, mit dem ein Notdienst ständig erreichbar ist. Die Befreiung eingeschlossener Personen sollte möglichst nicht länger als 30 Minuten vom Notruf bis zum Eintreffen der Hilfskräfte überschreiten.