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Arbeitsschutz in Niederlassungen internationaler Unternehmen / 3.1 Strukturen aufbauen

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Eine gute Organisationsstruktur ist in internationalen Unternehmen besonders wichtig, um trotz möglicher struktureller, unternehmenskultureller oder sprachlicher Unterschiede Arbeitsschutzprozesse praktikabel und für alle nachvollziehbar abzubilden. Die verbindlich vorgegebenen Funktionen und Strukturen müssen abgedeckt sein, auch wenn die Bezeichnungen und Besetzungen vielleicht aufgrund der Besonderheiten internationaler Unternehmen im Detail etwas abweichen können. Dazu gehören:

  • Beauftragte Person, die die Organisationspflichten des Arbeitgebers in Sachen Sicherheit und Gesundheit übernimmt,
  • Arbeitsschutzausschuss,
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit,
  • Betriebsarzt,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • Betriebsratsmitglieder, die im Arbeitsschutz mitwirken,
  • Ersthelfer,
  • Brandschutzhelfer.
 
Wichtig

Pflichtenübertragung in internationalen Unternehmen

Besonders in Unternehmen, deren Geschäftssprache nicht deutsch ist bzw. die einen stark abweichenden unternehmenskulturellen Hintergrund haben, sollte sehr darauf geachtet werden, dass Führungskräfte nach ihren Möglichkeiten in Arbeitschutzverantwortung eingebunden werden bzw. bleiben, damit der Unternehmensarbeitsschutz auf lokaler Ebene effektiv und realitätsnah gestaltet werden kann. Dazu sind neben einer guten internen Kommunikation eine schriftliche Pflichtenübertragung und entsprechende Schulungen hilfreich, damit längerfristig alle an einem Strang ziehen.

Wegen möglicher sprachlicher und kultureller Barrieren kommt ergänzend dazu dem Beauftragten der Unternehmensleitung, der die organisatorischen Pflichten im Arbeitsschutz abdeckt, eine besondere Bedeutung zu. Meist handelt es sich dabei um einen deutschsprachigen Mitarbeiter, der alle externen Arbeitsschutzkontakte zu Aufsichtsbehörden und Fremdfirmen regelt, Arbeitsschutzausschusssitzun...

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