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Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"

Dr. med. Hanns Wildgans
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Zusammenfassung

 
Überblick

Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Lärm ist ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Gesundheitsvorsorge für Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit einer erheblichen Lärmbelastung ausgesetzt sind. Ihr Ziel ist es, lärmbedingte Hörschäden frühzeitig zu erkennen, vorzubeugen und sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte professionell zu beraten. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die Bedeutung von Lärm als Gefährdung, Auslösekriterien sowie die Inhalte der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – (LärmVibrationsArbSchV)

Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm)

  • Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm
  • Teil 2: Messung von Lärm
  • Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 „Lärm“

DGUV-Information 209-023 „Lärm am Arbeitsplatz“

DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen

1 Rechtliche Grundlage

Die Grundlage zur Ableitung einer arbeitsmedizinische Vorsorge an Arbeitsplätzen mit Lärmexposition ist in mehreren Gesetzen und Verordnungen verankert. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere die §§ 3–6, die den Arbeitgeber verpflichten, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) konkretisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzes bei Tätigkeiten mit Lärm- und Vibrationseinwirkungen und die nachgeordneten technischen Regeln der TRLV Lärm geben praxisnahe Hinweise zur Ermittlung, Beurteilung und Minderung von Lärmexposition. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt schließlic...

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