Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

4. Anlage AV 2024 – Altersvorsorgebeiträge als Sonderaus ... / 4.1 Vorbemerkungen

Robert Engert, Winfried Simon
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Der Aufbau einer freiwilligen privaten Altersvorsorge oder betrieblichen Altersversorgung wird durch die sog. Riester-Rente gefördert. Für geleistete Altersvorsorgebeiträge zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag (§ 82 EStG) kann zunächst beim Anbieter (Versicherungsunternehmen, Bank, Investmentfonds) eine Altersvorsorgezulage (Grundzulage und ggf. Kinderzulage) beantragt werden (§§ 83 bis 90a EStG). Darüber hinaus kann mit der Anlage AV ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden (§ 10a EStG). Die gleichen staatlichen Förderungen werden auch für Beiträge gewährt, die unschädlich zum Bau oder Erwerb von selbstgenutzen Wohnimmobilien eingesetzt werden können (sog. "Wohn-Riester" oder "Eigenheimrente"); vgl. Tz 4.3.5.

Haben Ehegatten/Lebenspartner jeweils eigene Altersvorsorgeverträge abgeschlossen und gehören beide zum unmittelbar begünstigten Personenkreis (vgl. Tz 4.4.6), können die notwendigen Angaben zur Ermittlung des zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbetrags in einer gemeinsamen Anlage AV (in getrennten Spalten für "stpfl. Person/Ehemann/Person A" und "Ehefrau/Person B") gemacht werden. Hat nur einer von beiden mindestens einen Riester-Vertrag, dann muss nur diese Person die Anlage AV ausfüllen.

Die Anbieter von Altersvorsorgeverträgen sind nach Maßgabe des § 93c AO verpflichtet, die Höhe der zu berücksichtigenden Altersvorsorgebeiträge elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln (vgl. Tz 4.4.5); eine Einwilligung des Förderberechtigten zur Datenübermittlung ist nicht erforderlich. Mit der Abgabe der Anlage AV wird automatisch für alle übermittelten Altersvorsorgebeiträge der zusätzliche Sonderausgabenabzug geltend gemacht; Angaben zur Höhe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge sind nicht erforderlich (vgl. Tz 4.4.4). Soll für einzelne Alt...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Anleitung Einkommensteuererklärung Online enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren