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§ 33 ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN (Investments in Associates)

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Vorbemerkung

Die Kommentierung behandelt IAS 28 und berücksichtigt alle Änderungen oder Entwürfe, die bis zum 1.1.2025 verabschiedet wurden. Einen Überblick über die Rechtsentwicklung sowie über diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte künftige Regelungen enthalten Rz 139 ff. Insbes. wird der wesentliche Inhalt von ED/2024/7 (Entwurf des Nachfolgestandards von IAS 28) dargestellt (Rz 144).

1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe

1.1 Bilanzierung im Konzernabschluss des Investors

 

Rz. 1

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen

  • oberhalb der Schwelle einer "einfachen" Beteiligung und
  • unterhalb der Schwelle eines Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmens.
 

Rz. 2

Es scheint somit sachgerecht, sie einerseits zu konsolidieren, d. h. im Konzernabschluss nicht einfach die Anschaffungskosten der Beteiligung auszuweisen, sie andererseits aber nicht voll (oder proportional) einzubeziehen. IAS 28.16 schreibt daher als Regel vor, assoziierte Unternehmen auf der Basis der equity-Methode (Rz 40 ff.) in den Konzernabschluss miteinzubeziehen.

 

Rz. 3

Der konzernbilanzielle Anwendungsbereich von IAS 28 geht über assoziierte Unternehmen hinaus. Die equity-Methode ist seit 2013 (in der EU seit 2014) zwingend für die Konsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen, eine Methodenbeschreibung findet sich jedoch nur in IAS 28. Sie gilt gem. IFRS 11.24 und IAS 28.16 auch für Gemeinschaftsunternehmen.

1.2 Bilanzierung im Einzelabschluss des Investors

 

Rz. 4

Für die einzelbilanzielle Bewertung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen eröffnet IAS 27.10 ein Wahlrecht: die Bilanzierung kann zu Anschaffungskosten (at cost) oder zum fair value erfolgen (Rz 36).

 

Rz. 5

Eine bis 2004 zulässige, dann abgeschaffte at-equity-Bewertung im Einzelabschluss ist nach dem im August 2014 vorgelegten Amendment zu IAS 27 ab 2016 als Wahlrecht wieder zugelassen.

1.3 Keine Pflichtanwendung von IAS 28 auf Beteiligungen von venture-capital-Gesellschaften und Fonds

 

Rz. 6

Nach IAS 28.18 haben venture-capital-Gesellschaften...

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