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§ 33 ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN (Investments in ... / 10 Anwendungszeitpunkt, Rechtsentwicklung

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 139

IAS 28 ist für alle Abschlüsse anzuwenden, deren Berichtsperioden ab dem 1.1.2013 (in der EU 1.1.2014) beginnt.

 

Rz. 140

Die bis 2012 anzuwendende Fassung von IAS 28 unterscheidet sich weniger inhaltlich als redaktionell. Wichtige Ausnahmen betreffen die (teilw.) fair-value-Bilanzierung bei von venture-capital-Organisationen gehaltenen Anteilen (Rz 6), die Abgrenzung zu IFRS 5 bei beabsichtigtem Teilverkauf der Anteile (Rz 35), die Ausdehnung der Vorschriften des bisherigen SIC 13 auf assoziierte Unternehmen und in diesem Zusammenhang ihre Übernahme in IAS 28 rev. 2011 selbst (Rz 82).

 

Rz. 141

Nach dem im September 2014 vorgelegten Amendment zu IFRS 10 und IAS 28 ist bei Veräußerungen des Investors an ein equity-konsolidiertes Unternehmen oder bei Sacheinlagen die business-Qualität des veräußerten Objekts für den Umfang der Ertragsrealisierung bedeutsam. Im Dezember 2015 ist der Erstanwendungszeitpunkt dieser Regelung auf unbestimmte Zeit verschoben worden (Rz 83).

Eine bis 2004 zulässige, dann abgeschaffte at-equity-Bewertung im Einzelabschluss ist nach dem im August 2014 vorgelegten Amendment zu IAS 27 ab 2016 als Wahlrecht wieder zugelassen (Rz 5).

Als Folgeänderung von IFRS 9 sind in 2014 durch IAS 28.41A die Wertminderungsvorschriften neu gefasst worden (Rz 106).

 

Rz. 142

Der IASB veröffentlichte im November 2012 den Entwurf ED/2012/3 "Equity Method: Share of Other Net Asset Changes". Die darin vorgesehenen Änderungen an IAS 28 betrafen den Umgang mit anteiligen Änderungen am Nettovermögen eines assoziierten Unternehmens oder joint ventures (investees), die weder die Gesamtergebnisrechnung des investee berühren noch aus dessen Ausschüttungen resultieren (sonstige Änderungen). Nach den Vorschlägen sollte ein Investor seinen Anteil an diesen sonstigen Änderungen unmitte...

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