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§ 33 ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN (Investments in ... / 4.1 Zeitpunkt der Erstbewertung, unterjähriger und sukzessiver Erwerb

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 40

Die equity-Methode muss als Konsolidierungs- bzw. Bewertungsmethode (Konzernabschluss) von dem Zeitpunkt an angewendet werden, ab dem die Definition eines assoziierten Unternehmens (Rz 15 ff.) erfüllt ist (IAS 28.32).

 

Rz. 41

Bei sukzessivem Anteilserwerb mit einer zunächst sehr geringen und einer später höheren Beteiligungsquote gelangt die equity-Methode erst zu einem der späteren Erwerbszeitpunkte zur Anwendung. Erst zu diesem späteren Zeitpunkt ist im Einzelabschluss wahlweise und im Konzernabschluss pflichtweise von der Bewertung nach IFRS 9 (beizulegender Zeitwert) zur Bewertung nach IAS 28 zu wechseln (Aufwärtskonsolidierung).

 

Rz. 42

Da die equity-Methode ab diesem Zeitpunkt nicht nur auf die später erworbenen Anteile, sondern insgesamt auf den Anteil am assoziierten Unternehmen anzuwenden ist, stellt sich die Frage, ob die equity-Bewertung der älteren Anteile

  • retrospektiv auf der Basis der früheren Anschaffungskosten, Zeitwerte und Unterschiedsbeträge (goodwill) oder
  • nicht retrospektiv auf der Basis des aktuellen Beteiligungswerts sowie der aktuellen Zeitwerte und Unterschiedsbeträge erfolgen soll

und wie in der ersten Alternative der Unterschied zwischen dem equity- und dem Beteiligungsbuchwert zu behandeln ist.

 

Rz. 43

Das folgende Beispiel erläutert den Unterschied zwischen einer retrospektiven und einer nicht retrospektiven Vorgehensweise:

 
Praxis-Beispiel

Ein Unternehmen hat zunächst zum 31.12.01, dann zum 1.1.03 jeweils 10 % der Anteile am börsennotierten Unternehmen aU erworben. Erst mit dem zweiten Erwerb wird aU zu einem assoziierten Unternehmen.

aU verfügt zu keinem der Zeitpunkte über einen goodwill. Sämtliche Unterschiedsbeträge zwischen den Kaufpreisen und dem anteiligen Eigenkapital stellen stille Reserven dar. Die Kaufpreise sollen dem jeweiligen Bör...

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