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§ 24 BASIS DER ABSCHLUSSERSTELLUNG – Bilanzierungsmethod ... / 1.2 Verhältnis von IAS 8 zu IAS 1/IFRS 18 und zum Conceptual Framework

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 3

Als besondere Themenklammer taugt die Vorgabe der inneren und äußeren Vergleichbarkeit kaum. Die Vergleichbarkeit ist eine ganz grundlegende Anforderung an die Rechnungslegung, die über IAS 8 hinaus in vielen anderen Standards eine Rolle spielt. Betroffen sind v.a. das Conceptual Framework und IAS 1 bzw. IFRS 18. Zwischen diesen drei Standards bestehen v.a. in der Frage der Anwendung und Auswahl von Bilanzierungsmethoden (application and selection of accounting policies) starke Überlappungen.

  • Welches die auf einen IFRS-Abschluss anwendbaren Regeln sind bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Abschluss als IFRS-Abschluss bezeichnet werden darf, wird sowohl in IAS 8.7 ff. als auch im Conceptual Framework behandelt (→ § 1 Rz 49).
  • Wie im Fall unspezifischer oder fehlender Regelung zu verfahren ist, behandelt vorrangig IAS 8.10 ff., benutzt aber Konzepte (Relevanz, faithfulness usw.), die im Conceptual Framework erläutert sind (→ § 1 Rz 17).
  • Jede (ökonomisch sinnvolle) Regelanwendung steht unter dem Vorbehalt der materiality. Auf unwesentliche Sachverhalte brauchen komplexe Regeln nicht angewendet zu werden. Ausführungen zur materiality finden sich sowohl in IAS 1.29 ff. bzw. IFRS 18.B1 ff. als auch in IAS 8.8 und wiederum im Conceptual Framework (→ § 1 Rz 61 ff.).
  • Die (sinnvolle) Anwendung der Rechnungslegungsregeln unterliegt weiterhin dem Vorbehalt der true and fair presentation. Bilanzierungsregeln sind insoweit nicht anzuwenden, als dies zu einer falschen bzw. verzerrten Darstellung führen würde. Umgekehrt findet die Nichtanwendung von Regeln unter Verweis auf die immateriality ihre Grenzen, wo das Ziel die bewusste Verzerrung der Darstellung ist. Ausführungen zu diesen Punkten finden sich in IAS 8.6A ff. und im Conceptual Framework (→ § 1 Rz 61 ff.).
  • Schließlich gibt ...

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