Ein Wirtschaftsjahr umfasst im Regelfall 12 Monate.[1]. Ausnahmsweise darf das Wirtschaftsjahr als "Rumpfwirtschaftsjahr" kürzer als 12 Monate sein, wenn

  • ein Betrieb gegründet, gekauft, aufgegeben oder verkauft wird,
  • das Wirtschaftsjahr auf einen anderen Stichtag umgestellt wird,
  • eine Kapitalgesellschaft liquidiert wird.

Wird ein Unternehmen während eines laufenden Kalenderjahrs gegründet, müssen bei der elektronischen Anmeldung des Unternehmens beim Finanzamt Angaben zum Wirtschaftsjahr gemacht werden. Handelt es sich bei dem Unternehmen um eines, das

  • ein abweichendes Wirtschaftsjahr wählen kann, kann entweder für dessen Beginn auf den Gründungstag abgestellt oder ein Rumpfwirtschaftsjahr bis zum Kalenderjahresende gebildet und dann zum Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr übergegangen werden;
  • kein abweichendes Wirtschaftsjahr haben darf, muss ein Rumpfwirtschaftsjahr bis zum Kalenderjahresende gebildet werden. Das neue Wirtschaftsjahr deckt sich danach mit dem Kalenderjahr.
 
Praxis-Beispiel

Rumpfwirtschaftsjahr und Wirtschaftsjahr

Ein nicht im Handelsregister einzutragender Gewerbebetrieb wurde zum 1.4.2022 gegründet. Seit erstes Wirtschaftsjahr läuft damit als Rumpfwirtschaftsjahr vom 1.4.2022 bis 31.12.2022. Daran schließt sich dann das Kalenderjahr 2023 als Wirtschaftsjahr an.

Dagegen könnte sich ein im Handelsregister einzutragender Gewerbebetrieb auch für ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1.4.2022 bis 31.3.2023 entscheiden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge